Ich sach ma soo... Legal nach dem Buchstaben des Gesetzes? Keine Chance. Grundlage ist:
Geräuschmessung national, ab hier in dB(A)
- §49 StVZO ab 1966 bis 1983 : Standgeräusch: Wert + "N", Fahrgeräusch: Wert + "N"
- Messung: Standgeräusch: 3/4 Nenndrehzahl in 7 m Entfernung, 0°; Fahrgeräusch: 3 Gang, Grenzwert 84 dB(A)
=> Gilt für alle Breganze 750er, alle 3C, 3C /1 und 3CL sowie für alle 120 Jotas!
Siehe auch:
Meßverfahren )
AAABBBEEERRR: Wenn sich ein TÜV'ler finden würde, der sich der folgenden Argumentation anschließen kann, dann sollte es gehen: Bei einer Nachmessung durch die Polizei darf JEDE gebrauchte Anlage 5dB lauter sein als o.a. Werte. Dazu kommt, dass die Polizei nur die Nahfeldmessung machen kann (- Messung Standgeräusch: 1/2 Nenndrehzahl in 0,5 m Entfernung, 45°). Hierbei kommt zum Ausgleich des Messverfahrens ein pauschaler Aufschlag von 21 dBA zum tragen, also insgesamt 26dBA.
Da auch der TÜV im Normalfall keine entsprechende Meßumgebung hat (Geräuschquellen und Reflektions-Flächen müssen mindestens 25 Meter vom Meßpunkt entfernt sein...) geschweige denn die Polizei, lässt sich hier u.U. mit dem TÜVler argumentieren: Die Anlage IST gebraucht, wird also voraussichtlich nicht mehr lauter, die Meßtolleranz sollte insofern greifen. Ebenso die 21dBA, da man eine andere als die Nahfeld-Messung in der Praxis eh nicht machen kann. Eine Fahrgeräuschprüfung kann entfallen, wenn die Standgeräuschmessung innerhalb der o.a. Werte ausfällt, da sich dann auf die Fahrgeräuschmessung rückschließen lässt.
Insofern müsste also - wie bei einer polizeilichen Messung auch - im Nahfeld (siehe oben) mit eingetragenem Standgeräusch plus 5 plus 21dBA gemessen werden. Konkret: Standgeräusch mit 96dBA eingetragen => 96 plus 5 plus 21 =122dBA!!! Siehe:
Das sollte die Marving unterbieten können...
Problem dabei ist: der TÜVler muss sich nicht auf die Argumentation einlassen, denn die Vorschrift heißt ganz klar: eingetragenes Meßverfahren muss angewandt werden. Dann blieben aber noch die 5dBA, die man diskutieren könnte...
Sonst: Einsatz raus, Stahlwolle rein, Einsatz rein und messen. Wie gesagt: nach der Eintragung ist das alles kein Problem mehr...