Wertgutachten

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Moderator: Jürgen W.

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Propeller
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Wertgutachten

Beitrag von Propeller »

Die Dekra schreibt in einer Pressemitteilung:

Oldtimergutachten: Regelmäßig aktualisieren
Die Besitzer von Young-, Oldtimern und Liebhaberfahrzeugen bleiben nicht von Langfingern verschont. Nach Zahlen der Deutschen Autoversicherer war 2009 jedes zehnte gestohlene Auto über 15 Jahre alt. Kann der Eigentümer den wirklichen Wert seines Oldies nicht nachweisen, kommt zum Verlust auch noch der finanzielle Frust dazu. Vor allem bei Restaurierungen und größeren Wertschwankungen am Markt ist es laut DEKRA wichtig, das Wertgutachten des Fahrzeuges zu aktualisieren. Für alle außergewöhnlichen über 20 Jahre alten Fahrzeuge erstellt DEKRA ein Bewertungsgutachten, das die Originalität, Restaurierungen und den Marktwert enthält. Bei einer neuen Begutachtung ordnen die Experten das Ergebnis dem bereits vorliegenden Gutachten zu, sodass der Besitzer über Jahre hinweg eine lückenlose Dokumentation für sein Fahrzeug erhält.


Dazu schreibt ein guter Motorradfreund und Insider:

1.
Wenn man einen Oldtimer (egal, ob Auto oder Motorrad) versichern und im Schadenfall nicht nur den Schrottwert ersetzt haben möchte, verlangt die Versicherung in der Regel ein Wertgutachten. Meist reicht da ein sogenanntes "Kurzgutachten", das den Marktwert beschreibt, etwa auf Grundlage der Daten von Classic Data. Dieses Gutachten kostet rund 100 Eurosen pauschal.

2.
Hochwertige Oldtimer und Liebhaberfahrzeuge erfordern ein ausführliches Wertgutachten, das sich des speziellen Fahrzeugs annimmt, und dessen Kosten sich nach dem Wert des Fahrzeugs richten, in der Regel mehrere hundert Euro. Versicherungen werden ein solches Gutachten verlangen (und manchmal auch selbst bezahlen), wenn der Fahrzeugwert etwa 50.000 Euro übersteigt.

3.
Die Punkte 1 und 2 gelten für Haftpflicht- und Kasko-Versicherungen. Letztere decken ja auch Diebstahl ab. Bei Kasko-Schäden darf die Versicherung bestimmen, wer das Gutachten erstellt.

4.
Bei unverschuldeten Schäden, wenn also eine gegnerische Versicherung bezahlen muß (etwa nach einem Unfall), reicht es, wenn NACH dem Schadeneintritt ein Beweissicherungsgutachten erstellt wird. Die Kosten dieses Gutachtens muß komplett die gegnerische Versicherung bezahlen, und der Geschädigte ist frei in der Wahl des Gutachters bzw. Sachverständigen.

5.
Bei Oldtimern und Liebhaberfahrzeugen ist also ein Wertgutachten durchaus empfehlenswert. Eine "regelmäßige Aktualisierung", wie der Dekra empfiehlt, ist aber Unsinn. Wenn nach dem letzten Gutachten das Fahrzeug nicht wesentlich verändert wurde (durch Restaurierung, Umbau o.ä.), kann der aktuelle Wiederbeschaffungswert (nicht "Marktwert", wie der Dekra schreibt!) leicht auch nach einem Diebstahl ermittelt werden. Eine "lückenlose Dokumentation" kann auch mit noch so vielen Wertgutachten nicht erstellt werden, das ist schlicht gelogen. Vielmehr fußt ein ausführliches Gutachten u.a. auf der Dokumentation, die der Besitzer bereits angelegt hat.

Fazit:
Ein Wertgutachten von älteren Motorrädern ist nur dann erforderlich, wenn die eigene Versicherung es verlangt. In allen anderen Fällen ist es rausgeworfenes Geld. Allerdings ist es sinnvoll, Umbauten, Restaurierungen und Investitionen zu dokumentieren - auch mit Fotos - und beim Versicherungsvertrag darauf zu achten, dass vom Wiederbeschaffungswert die Rede ist, nicht von Markt- oder Zeitwert.
Ja, ich fahre auch bei gutem Wetter.
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Laverdalothar
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Re: Wertgutachten

Beitrag von Laverdalothar »

Moin Bernhard,

yep - ähnlich hab ich das damals mit meiner Versicherung gemacht nach der Restauration der 750er SF. Ich hab denen Kopien aller Rechnungen gemacht inklusive Kaufpreis, woraufhin sie den Wiederbeschaffungswert auf 7.200€ festgelegt haben :wink: Es reichte fortan, ein aktuelles Bild der Maschine (gleichbleibender Zustand) einzusenden, um diesen Wert auch in den 2 Folgejahren weiter so festzuhalten.
LG

Lothar

Betreiber eines Altenpflegeheims für italienische (und zeitweise auch deutsche) Klassiker
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