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Seitenständer ?
Verfasst: 08.02.2011, 11:07
von Jörg SF1
Moin,
gibt es eine explezierte Regelung die besagt das NICHT einklappbare Seitenständer bis zu einem bestimmten Baujahr vom TÜV akzeptiert werden müssen??
Dank Euch
Re: Seitenständer ?
Verfasst: 08.02.2011, 11:09
von Laverdalothar
Sagen wir es so: ab 1976 sind sie an allen NEU ZUGELASSENEN Fahrzeugen Pflicht (entweder selbsteinklappend oder Zünd-Unterbrecher bei eingelegtem Gang und ausgeklapptem Ständer). Ob es eine Nachrüst PFLICHT gibt, kann ich im Moment noch nicht sagen.
Re: Seitenständer ?
Verfasst: 08.02.2011, 17:13
von rainer
Hallo Jörg,
soweit ich weiß, nicht.
Da es bei den Laverdas damit schon mal Probleme gibt, mit dem selbst einklappen, mach ich ihn zum Tüv immer mit nem Kabebinder fest.
Klappt nicht von selbst aus, muss nicht von selbst einklappen Das macht er dann, wenn das Mopped den Tüv hat und den Kabelbinder der Seitenschneider erwischt hat.
Gruß
Rainer
Re: Seitenständer ?
Verfasst: 08.02.2011, 17:24
von Peter M.
Hallo Jörg,
wer braucht denn sowas? Weg mit dem Gelumpe! :P
Kommt doch nur beim Harleyfahrer gut und cool rüber.
Aber die pflücken ja auch Blümchen ...
Gruß
Peter
Re: Seitenständer ?
Verfasst: 08.02.2011, 17:34
von Heizer
Hey,nicht immer gegen die Harleyfahrer! Du darfst gerne mal gegen mich als Blümchenpflücker antreten. Gruss Heizer (2 Laverdas,1V-Max,1Ducati,1Harley)
Re: Seitenständer ?
Verfasst: 08.02.2011, 21:28
von Jörg SF1
Laverdalothar hat geschrieben:Sagen wir es so: ab 1976 sind sie an allen NEU ZUGELASSENEN Fahrzeugen Pflicht (entweder selbsteinklappend oder Zünd-Unterbrecher bei eingelegtem Gang und ausgeklapptem Ständer). Ob es eine Nachrüst PFLICHT gibt, kann ich im Moment noch nicht sagen.
Steht das irgendwo? STVO § ?? Kann ja schlecht sagen das Du mir das gesagt hast....obwohl die vom TÜV kennen Dich ja

Re: Seitenständer ?
Verfasst: 09.02.2011, 05:39
von rainer
Hallo Jörg,
guckst Du hier, hilft vielleicht weiter:
http://www.tuev-sued.de/hanse/tipps_fuer_motorradfahrer
http://www.verkehrsportal.de/board/inde ... 1056975555 ,
Beitrag von ben83 vom 04.10.2010 betr. 93/31/EWG
Hier noch etwas , für mich völlig neues, das allerdings nichts mit nem Seitenständer zu tun hat:
"Zitat" Die Promillegrenze für den
Beifahrer orientiert sich an derjenigen für Radfahrer (hierzu Pressemitteilung des Bundesverwaltungsgerichts vom 21.05.2008) und beträgt höchstens 1,6 ‰, Tendenz fallend. Ebenso VG Oldenburg vom 24.03.2009: Führerschein weg! Auf das OVG Koblenz (kein Fahrverbot bei Fahrrad-Ersttäter mit 2,33 ‰) würde ich mich lieber nicht verlassen "Zitat".
Gruß
Rainer
Re: Seitenständer ?
Verfasst: 09.02.2011, 08:14
von Laverdalothar
Die beiden Links hatte ich gestern auch schon gefunden, keiner aber sagt wirklich aus ob es ein gesetzlich vorgeschriebene Nachrüst-Pflicht gibt. Blinker brauchen ja auch nicht für alle Fahrzeuge nachgerüstet werden (die Triumph meines Vaters z.B. ist Bj. 1953 und hat keine, braucht auch keine).
Re: Seitenständer ?
Verfasst: 09.02.2011, 11:10
von stöggi
hier gilt der sogenannte bestandsschutz. es gelten die zum erst zulassungs zeitraum gültigen vorschriften. punkt.