Seitenständer ?

Forum des Laverda-Register zum Austausch von Erfahrungen!

Moderator: Jürgen W.

Antworten
Benutzeravatar
Jörg SF1
2-Step
Beiträge: 3409
Registriert: 18.05.2007, 17:24
Wohnort: 53225 Bonn

Seitenständer ?

Beitrag von Jörg SF1 »

Moin,
gibt es eine explezierte Regelung die besagt das NICHT einklappbare Seitenständer bis zu einem bestimmten Baujahr vom TÜV akzeptiert werden müssen??
Dank Euch
M.do.G.
Jörg

Geschwindigkeit ist die Summe aus viel Gas und wenig Bremse.:-)
Goldene Regel beim Motorradfahren: Erst anhalten, dann absteigen
Benutzeravatar
Laverdalothar
2-Step
Beiträge: 12173
Registriert: 19.05.2007, 20:03
Wohnort: Bergisch Gladbach

Re: Seitenständer ?

Beitrag von Laverdalothar »

Sagen wir es so: ab 1976 sind sie an allen NEU ZUGELASSENEN Fahrzeugen Pflicht (entweder selbsteinklappend oder Zünd-Unterbrecher bei eingelegtem Gang und ausgeklapptem Ständer). Ob es eine Nachrüst PFLICHT gibt, kann ich im Moment noch nicht sagen.
LG

Lothar

Betreiber eines Altenpflegeheims für italienische (und zeitweise auch deutsche) Klassiker
rainer
2-Step
Beiträge: 1866
Registriert: 25.05.2007, 07:12
Wohnort: Berlin

Re: Seitenständer ?

Beitrag von rainer »

Hallo Jörg,

soweit ich weiß, nicht.

Da es bei den Laverdas damit schon mal Probleme gibt, mit dem selbst einklappen, mach ich ihn zum Tüv immer mit nem Kabebinder fest.
Klappt nicht von selbst aus, muss nicht von selbst einklappen Das macht er dann, wenn das Mopped den Tüv hat und den Kabelbinder der Seitenschneider erwischt hat.

Gruß
Rainer
Benutzeravatar
Peter M.
2-Step
Beiträge: 831
Registriert: 25.05.2007, 12:43
Wohnort: 47533 Kleve

Re: Seitenständer ?

Beitrag von Peter M. »

Hallo Jörg,

wer braucht denn sowas? Weg mit dem Gelumpe! :P
Kommt doch nur beim Harleyfahrer gut und cool rüber.
Aber die pflücken ja auch Blümchen ...


Gruß
Peter
__________________________________________

Laverda Jota 120°
Laverda RGS 1000
Laverda 500 SFC
Laverda 750 S
Laverda 750 Strike
Laverda OR600 Atlas (braucht aber noch viel Arbeit)
Ducati Multistrada 1000
BMW R80 ST
MZ 660 Skorpion Sport
Benutzeravatar
Heizer
2-Step
Beiträge: 180
Registriert: 25.12.2009, 13:26
Wohnort: 72364 Obernheim
Kontaktdaten:

Re: Seitenständer ?

Beitrag von Heizer »

Hey,nicht immer gegen die Harleyfahrer! Du darfst gerne mal gegen mich als Blümchenpflücker antreten. Gruss Heizer (2 Laverdas,1V-Max,1Ducati,1Harley)
F.T.W.
Benutzeravatar
Jörg SF1
2-Step
Beiträge: 3409
Registriert: 18.05.2007, 17:24
Wohnort: 53225 Bonn

Re: Seitenständer ?

Beitrag von Jörg SF1 »

Laverdalothar hat geschrieben:Sagen wir es so: ab 1976 sind sie an allen NEU ZUGELASSENEN Fahrzeugen Pflicht (entweder selbsteinklappend oder Zünd-Unterbrecher bei eingelegtem Gang und ausgeklapptem Ständer). Ob es eine Nachrüst PFLICHT gibt, kann ich im Moment noch nicht sagen.
Steht das irgendwo? STVO § ?? Kann ja schlecht sagen das Du mir das gesagt hast....obwohl die vom TÜV kennen Dich ja :lol: :wink:
M.do.G.
Jörg

Geschwindigkeit ist die Summe aus viel Gas und wenig Bremse.:-)
Goldene Regel beim Motorradfahren: Erst anhalten, dann absteigen
rainer
2-Step
Beiträge: 1866
Registriert: 25.05.2007, 07:12
Wohnort: Berlin

Re: Seitenständer ?

Beitrag von rainer »

Hallo Jörg,

guckst Du hier, hilft vielleicht weiter:

http://www.tuev-sued.de/hanse/tipps_fuer_motorradfahrer

http://www.verkehrsportal.de/board/inde ... 1056975555 ,

Beitrag von ben83 vom 04.10.2010 betr. 93/31/EWG

Hier noch etwas , für mich völlig neues, das allerdings nichts mit nem Seitenständer zu tun hat:
"Zitat" Die Promillegrenze für den Beifahrer orientiert sich an derjenigen für Radfahrer (hierzu Pressemitteilung des Bundesverwaltungsgerichts vom 21.05.2008) und beträgt höchstens 1,6 ‰, Tendenz fallend. Ebenso VG Oldenburg vom 24.03.2009: Führerschein weg! Auf das OVG Koblenz (kein Fahrverbot bei Fahrrad-Ersttäter mit 2,33 ‰) würde ich mich lieber nicht verlassen "Zitat".


Gruß
Rainer
Benutzeravatar
Laverdalothar
2-Step
Beiträge: 12173
Registriert: 19.05.2007, 20:03
Wohnort: Bergisch Gladbach

Re: Seitenständer ?

Beitrag von Laverdalothar »

Die beiden Links hatte ich gestern auch schon gefunden, keiner aber sagt wirklich aus ob es ein gesetzlich vorgeschriebene Nachrüst-Pflicht gibt. Blinker brauchen ja auch nicht für alle Fahrzeuge nachgerüstet werden (die Triumph meines Vaters z.B. ist Bj. 1953 und hat keine, braucht auch keine).
LG

Lothar

Betreiber eines Altenpflegeheims für italienische (und zeitweise auch deutsche) Klassiker
Benutzeravatar
stöggi
2-Step
Beiträge: 1898
Registriert: 12.07.2007, 16:17
Wohnort: Fürth/Odw.
Kontaktdaten:

Re: Seitenständer ?

Beitrag von stöggi »

hier gilt der sogenannte bestandsschutz. es gelten die zum erst zulassungs zeitraum gültigen vorschriften. punkt.
www.sport-connection.de

Meine Laverda kann ich mit 5 ltr. auf 100Km fahren. Aber das wäre Benzinverschwendung.
Antworten