Seitenständer ?
Moderator: Jürgen W.
- Jörg SF1
- 2-Step
- Beiträge: 3409
- Registriert: 18.05.2007, 17:24
- Wohnort: 53225 Bonn
Seitenständer ?
Moin,
gibt es eine explezierte Regelung die besagt das NICHT einklappbare Seitenständer bis zu einem bestimmten Baujahr vom TÜV akzeptiert werden müssen??
Dank Euch
gibt es eine explezierte Regelung die besagt das NICHT einklappbare Seitenständer bis zu einem bestimmten Baujahr vom TÜV akzeptiert werden müssen??
Dank Euch
M.do.G.
Jörg
Geschwindigkeit ist die Summe aus viel Gas und wenig Bremse.
Goldene Regel beim Motorradfahren: Erst anhalten, dann absteigen
Jörg
Geschwindigkeit ist die Summe aus viel Gas und wenig Bremse.
Goldene Regel beim Motorradfahren: Erst anhalten, dann absteigen
- Laverdalothar
- 2-Step
- Beiträge: 12173
- Registriert: 19.05.2007, 20:03
- Wohnort: Bergisch Gladbach
Re: Seitenständer ?
Sagen wir es so: ab 1976 sind sie an allen NEU ZUGELASSENEN Fahrzeugen Pflicht (entweder selbsteinklappend oder Zünd-Unterbrecher bei eingelegtem Gang und ausgeklapptem Ständer). Ob es eine Nachrüst PFLICHT gibt, kann ich im Moment noch nicht sagen.
LG
Lothar
Betreiber eines Altenpflegeheims für italienische (und zeitweise auch deutsche) Klassiker
Lothar
Betreiber eines Altenpflegeheims für italienische (und zeitweise auch deutsche) Klassiker
-
rainer
- 2-Step
- Beiträge: 1866
- Registriert: 25.05.2007, 07:12
- Wohnort: Berlin
Re: Seitenständer ?
Hallo Jörg,
soweit ich weiß, nicht.
Da es bei den Laverdas damit schon mal Probleme gibt, mit dem selbst einklappen, mach ich ihn zum Tüv immer mit nem Kabebinder fest.
Klappt nicht von selbst aus, muss nicht von selbst einklappen Das macht er dann, wenn das Mopped den Tüv hat und den Kabelbinder der Seitenschneider erwischt hat.
Gruß
Rainer
soweit ich weiß, nicht.
Da es bei den Laverdas damit schon mal Probleme gibt, mit dem selbst einklappen, mach ich ihn zum Tüv immer mit nem Kabebinder fest.
Klappt nicht von selbst aus, muss nicht von selbst einklappen Das macht er dann, wenn das Mopped den Tüv hat und den Kabelbinder der Seitenschneider erwischt hat.
Gruß
Rainer
- Peter M.
- 2-Step
- Beiträge: 831
- Registriert: 25.05.2007, 12:43
- Wohnort: 47533 Kleve
Re: Seitenständer ?
Hallo Jörg,
wer braucht denn sowas? Weg mit dem Gelumpe! :P
Kommt doch nur beim Harleyfahrer gut und cool rüber.
Aber die pflücken ja auch Blümchen ...
Gruß
Peter
wer braucht denn sowas? Weg mit dem Gelumpe! :P
Kommt doch nur beim Harleyfahrer gut und cool rüber.
Aber die pflücken ja auch Blümchen ...
Gruß
Peter
__________________________________________
Laverda Jota 120°
Laverda RGS 1000
Laverda 500 SFC
Laverda 750 S
Laverda 750 Strike
Laverda OR600 Atlas (braucht aber noch viel Arbeit)
Ducati Multistrada 1000
BMW R80 ST
MZ 660 Skorpion Sport
Laverda Jota 120°
Laverda RGS 1000
Laverda 500 SFC
Laverda 750 S
Laverda 750 Strike
Laverda OR600 Atlas (braucht aber noch viel Arbeit)
Ducati Multistrada 1000
BMW R80 ST
MZ 660 Skorpion Sport
- Heizer
- 2-Step
- Beiträge: 180
- Registriert: 25.12.2009, 13:26
- Wohnort: 72364 Obernheim
- Kontaktdaten:
Re: Seitenständer ?
Hey,nicht immer gegen die Harleyfahrer! Du darfst gerne mal gegen mich als Blümchenpflücker antreten. Gruss Heizer (2 Laverdas,1V-Max,1Ducati,1Harley)
F.T.W.
- Jörg SF1
- 2-Step
- Beiträge: 3409
- Registriert: 18.05.2007, 17:24
- Wohnort: 53225 Bonn
Re: Seitenständer ?
Steht das irgendwo? STVO § ?? Kann ja schlecht sagen das Du mir das gesagt hast....obwohl die vom TÜV kennen Dich jaLaverdalothar hat geschrieben:Sagen wir es so: ab 1976 sind sie an allen NEU ZUGELASSENEN Fahrzeugen Pflicht (entweder selbsteinklappend oder Zünd-Unterbrecher bei eingelegtem Gang und ausgeklapptem Ständer). Ob es eine Nachrüst PFLICHT gibt, kann ich im Moment noch nicht sagen.
M.do.G.
Jörg
Geschwindigkeit ist die Summe aus viel Gas und wenig Bremse.
Goldene Regel beim Motorradfahren: Erst anhalten, dann absteigen
Jörg
Geschwindigkeit ist die Summe aus viel Gas und wenig Bremse.
Goldene Regel beim Motorradfahren: Erst anhalten, dann absteigen
-
rainer
- 2-Step
- Beiträge: 1866
- Registriert: 25.05.2007, 07:12
- Wohnort: Berlin
Re: Seitenständer ?
Hallo Jörg,
guckst Du hier, hilft vielleicht weiter:
http://www.tuev-sued.de/hanse/tipps_fuer_motorradfahrer
http://www.verkehrsportal.de/board/inde ... 1056975555 ,
Beitrag von ben83 vom 04.10.2010 betr. 93/31/EWG
Hier noch etwas , für mich völlig neues, das allerdings nichts mit nem Seitenständer zu tun hat:
"Zitat" Die Promillegrenze für den Beifahrer orientiert sich an derjenigen für Radfahrer (hierzu Pressemitteilung des Bundesverwaltungsgerichts vom 21.05.2008) und beträgt höchstens 1,6 ‰, Tendenz fallend. Ebenso VG Oldenburg vom 24.03.2009: Führerschein weg! Auf das OVG Koblenz (kein Fahrverbot bei Fahrrad-Ersttäter mit 2,33 ‰) würde ich mich lieber nicht verlassen "Zitat".
Gruß
Rainer
guckst Du hier, hilft vielleicht weiter:
http://www.tuev-sued.de/hanse/tipps_fuer_motorradfahrer
http://www.verkehrsportal.de/board/inde ... 1056975555 ,
Beitrag von ben83 vom 04.10.2010 betr. 93/31/EWG
Hier noch etwas , für mich völlig neues, das allerdings nichts mit nem Seitenständer zu tun hat:
"Zitat" Die Promillegrenze für den Beifahrer orientiert sich an derjenigen für Radfahrer (hierzu Pressemitteilung des Bundesverwaltungsgerichts vom 21.05.2008) und beträgt höchstens 1,6 ‰, Tendenz fallend. Ebenso VG Oldenburg vom 24.03.2009: Führerschein weg! Auf das OVG Koblenz (kein Fahrverbot bei Fahrrad-Ersttäter mit 2,33 ‰) würde ich mich lieber nicht verlassen "Zitat".
Gruß
Rainer
- Laverdalothar
- 2-Step
- Beiträge: 12173
- Registriert: 19.05.2007, 20:03
- Wohnort: Bergisch Gladbach
Re: Seitenständer ?
Die beiden Links hatte ich gestern auch schon gefunden, keiner aber sagt wirklich aus ob es ein gesetzlich vorgeschriebene Nachrüst-Pflicht gibt. Blinker brauchen ja auch nicht für alle Fahrzeuge nachgerüstet werden (die Triumph meines Vaters z.B. ist Bj. 1953 und hat keine, braucht auch keine).
LG
Lothar
Betreiber eines Altenpflegeheims für italienische (und zeitweise auch deutsche) Klassiker
Lothar
Betreiber eines Altenpflegeheims für italienische (und zeitweise auch deutsche) Klassiker
- stöggi
- 2-Step
- Beiträge: 1898
- Registriert: 12.07.2007, 16:17
- Wohnort: Fürth/Odw.
- Kontaktdaten:
Re: Seitenständer ?
hier gilt der sogenannte bestandsschutz. es gelten die zum erst zulassungs zeitraum gültigen vorschriften. punkt.
www.sport-connection.de
Meine Laverda kann ich mit 5 ltr. auf 100Km fahren. Aber das wäre Benzinverschwendung.
Meine Laverda kann ich mit 5 ltr. auf 100Km fahren. Aber das wäre Benzinverschwendung.
Laverda-Register-Forum