Scheng hat geschrieben:.
Hallo Lothar,
was meinst Du mit "richtig"? In allen Briefkopien die ich exemplarisch durchgeschaut habe werden
78 db(A) als Stand- und 84 db(A) als Fahrgeräusch angegeben.
Gibt es darüber hinaus noch etwas zu beachten?
Danke und Gruß
Scheng
Moin Scheng,
ja, gibt es. db(A) ist die Maßeinheit, es gibt verschiedene Messverfahren und da ist es SEHR entscheidend, welches angewendet wird...
Es müssen bei dieser Maschine die Werte in der "Nationalen" Messung gemacht werden. Das drückt sich durch ein "N" hinter der Zahl aus, also 78N bzw 84N.
Geräuschmessung national, ab hier in dB(A)
- §49 StVZO ab 1966 bis 1983 : Standgeräusch: Wert + "N", Fahrgeräusch: Wert + "N"
- Messung: Standgeräusch: 3/4 Nenndrehzahl in 7 m Entfernung, 0°; Fahrgeräusch: 3 Gang, Grenzwert 84 dB(A)
Das ist entscheidend, da hier neben der immer angewendeten 5dB(A) Toleranz nochmals für die Umrechnung der Verfahren 21dB(A) hinzugerechnet werden bei einer Polizeikontrolle...
weitere Erklärungen findest Du hier:
viewtopic.php?f=2&t=141&p=847&hilit=Ger ... ssung#p847