mich interessiert mal kurz, unter welchen vorraussetzungen man irgendwelche ersatzteillisten, reparaturanleitungen, werkstatthandbücher etc. als download in ein forum einstellen kann.
grüsze jörg
rechtliche grundlagen für download's?
Moderator: Jürgen W.
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jl-zane
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- Jürgen W.
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Re: rechtliche grundlagen für download's?
Hallo Jörg,
die Unterlagen sind nicht zum download eingestellt, sondern zur Ansicht.
Grüße
Jürgen
die Unterlagen sind nicht zum download eingestellt, sondern zur Ansicht.
Grüße
Jürgen
- Laverdalothar
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Re: rechtliche grundlagen für download's?
Als generelle Frage kann man dazu sagen: es gibt ein Copy-Right. Wie der Name schon sagt: Das Recht an Kopien hat der Autor (bzw. der, in dessen Auftrag der Autor geschrieben hat oder an den der Autor die Rechte abgetreten hat (Verlag z.B.) und niemand anderes!
Daneben gibt es aber auch noch "das wahre Leben": Wo kein Kläger, da kein Richter.

Daneben gibt es aber auch noch "das wahre Leben": Wo kein Kläger, da kein Richter.
LG
Lothar
Betreiber eines Altenpflegeheims für italienische (und zeitweise auch deutsche) Klassiker
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jl-zane
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Re: rechtliche grundlagen für download's?
ist klar, z.b. wenn vespa jetzt klagt, müszen manche gerichtet werden?
gibt es eine zeitliche begrenzung des copyright's, 30 oder 50 jahre?
grusz jörg
gibt es eine zeitliche begrenzung des copyright's, 30 oder 50 jahre?
grusz jörg
- Laverdalothar
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Re: rechtliche grundlagen für download's?
Soweit ich weiß, nein. Urheberrecht wird sogar vererbt...:
http://de.wikipedia.org/wiki/Deutsches_Urheberrecht
Kein Anspruch auf Richtigkeit... Im Zweifelsfall nicht verzagen - Anwalt fragen!
http://de.wikipedia.org/wiki/Deutsches_Urheberrecht
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LG
Lothar
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- nanno
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Re: rechtliche grundlagen für download's?
Urheberrecht KANN vererbt werden, nicht aber wenn es sogenanntes Gebrauchswissen geworden ist. Ein ganz überzeichnetes Beispiel:Laverdalothar hat geschrieben:Soweit ich weiß, nein. Urheberrecht wird sogar vererbt...:
http://de.wikipedia.org/wiki/Deutsches_Urheberrecht
Kein Anspruch auf Richtigkeit... Im Zweifelsfall nicht verzagen - Anwalt fragen!
Eigentlich dürften die Erben von Graf Volta heute noch gem. Urheberrecht auf jedes elektrische Geräte einen Zehent einheben. Dürfen sie aber eben nicht, WEIL der Umgang mit Strom bzw. elektrisch betriebenen Geräten heute Alltag ist.
Im Prinzip isses so: wo kein Kläger, da kein Richter, wenn man glaubwürdig nachweisen kann, dass besagtes, geschütztes Wissen heute Allgemeingut ist, dann verfällt das Urheberrecht zugunsten der Allgemeinheit.
Es gibt ein paar sehr gute Anwälte für Urheberrecht, im Falle einer Abmahnung, würde ich den jeweiligen Fall von einem ebensolchen prüfen lassen.
Grysze
Greg
P.S.: ned erwischen lassen
Frei ist, wer frei denkt.
Laverda-Register-Forum