Laverda LZ 125 italienische Papiere 21 Abnahme

Forum des Laverda-Register zum Austausch von Erfahrungen!

Moderator: Jürgen W.

Antworten
arndtmee
2-Step
Beiträge: 158
Registriert: 08.12.2021, 17:24

Laverda LZ 125 italienische Papiere 21 Abnahme

Beitrag von arndtmee »

Hallo zusammen.

Ich sehe mir aktuell diverse Laverda LZ 125, die italienische Papiere haben.
In Deutschland würde ich dann eine 21er Abnahme machen. Muss ich auf etwas Besonderes achten?
Benutzeravatar
Laverdalothar
2-Step
Beiträge: 11843
Registriert: 19.05.2007, 20:03
Wohnort: Bergisch Gladbach

Re: Laverda LZ 125 italienische Papiere 21 Abnahme

Beitrag von Laverdalothar »

Ehrlich gesagt ja. Es müssen sämtliche Zulassungspapiere (vergleichbar Fahrzeugschein Teil 1 und 2 bei uns) sowie ein Kaufvertrag vorliegen mit dem in den Papieren eingetragenen Vorbesitzer (meine Zulassungsstelle hat hier alternativ mal im Export-Land angefragt, als ein Teil fehlte und sich die Bestätigung geholt, dass das Fahrzeug abgemeldet ist; dauert aber, kostet Geld etc.).

Falls der Verkäufer nicht in den Papieren eingetragen ist, muss idealer Weise ein Kaufvertrag zwischen dem Verkäufer und dem Vorbesitzer vorliegen, am besten im Original ("lückenloser Eigentümer-Nachweis" nennt sich das im "Beamten-Deutsch"). Ob dann TÜV zuerst gemacht werden muss oder man erst zur Zulassungsstelle muss, um dort einen Auftrag für den TÜV zu bekommen etc. ist regional unterschiedlich.

Am besten sprichst Du ERST mit der Zulassungsstelle, sendest ihnen Bilder/PDF von allen Papieren zu und fragst was es braucht, damit die in Deutschland zugelassen wird. Dies ist aus meiner Erfahrung sehr, sehr stark von der Region und der Zulassungsstelle abhängig... Daher besser mit einer Person bei der Zulassung das abstimmen und dann auch nur noch mit dieser Person darüber sprechen, alles andere kann u.U. zu massiven Problemen führen.

Oh - und sprich mit Deinem Versicherungsmakler! Manchmal ist es günstiger, die direkt als 125er Motorrad zuzulassen anstatt als Leichtkraftrad. Manchmal macht der TÜV aber automatisch die Eintragung "Leichtkraftrad" und die Versicherung versichert es als Motorrad, wenn es auf Dich zugelassen ist und Du einen Motorrad-Führerschein hast. Dann darf es aber keiner unter 18 fahren. Eintragung als Leichtkraftrad hat aber den Vorteil (sofern es die Versicherung als 125er Motorrad einstuft), dass man nicht noch mal zum TÜV muss, wenn es dann doch mal auf eine(n) 16-jährige(n) zugelassen werden soll oder von dieser/m genutzt werden soll; dann ist es nur ein Anruf bei der Versicherung und die wird umgestellt.

Hoffe, das hilft weiter!
LG

Lothar

Betreiber eines Altenpflegeheims für italienische (und zeitweise auch deutsche) Klassiker
arndtmee
2-Step
Beiträge: 158
Registriert: 08.12.2021, 17:24

Re: Laverda LZ 125 italienische Papiere 21 Abnahme

Beitrag von arndtmee »

Vielen Dank für die ausführliche Antwort.
Inwieweit ist das denn nun anders als bei unserer 750 SF?
Hier hatten wir gar keine Papiere...weder italienische noch deutsche.

Ist das nicht der gleiche Vorgang? Im Zweifel hätte ich bei der LZ dann eben auch keine Papiere bzw. verloren.
Benutzeravatar
Laverdalothar
2-Step
Beiträge: 11843
Registriert: 19.05.2007, 20:03
Wohnort: Bergisch Gladbach

Re: Laverda LZ 125 italienische Papiere 21 Abnahme

Beitrag von Laverdalothar »

Kam die auch aus Italien ohne Papiere? Dann hast Du eine entspannte Zulassungsstelle und es sollte gehen. Hab's bei einem anderen Forums-Mitglied anders erlebt, der hat es in drei Bundesländern versucht, alle haben Stress gemacht. Bei uns ging es dann nach Rücksprache, weil die Zulassungsstelle die Bestätigung aus dem Ausland angefordert hat. Ähnliches hat auch ein Kollege aus Bayern erlebt, weil er keinen "lückenlosen Eigentümernachweis" führen konnte. Eine eidesstattliche Versicherung hat es dann bei einem anderen Landratsamt gelöst...

Stell aber sicher, dass der Verkäufer Dir dann den Verlust der Papiere bescheinigt.

Wie gesagt: beste Option ist, sich mit der Zulassungsstelle vor Kauf abzustimmen, am besten per Mail/schriftlich und mach denen klar, dass Du die Maschine nur kaufst, wenn sie die dann auch unter den genannten Voraussetzungen zulassen. Damit ist die Person bei der Zulassungsstelle in der "moralischen" Haftung, eventuell sogar in der rechtlichen...
LG

Lothar

Betreiber eines Altenpflegeheims für italienische (und zeitweise auch deutsche) Klassiker
Antworten