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justiz

Verfasst: 11.03.2014, 20:25
von atoj
da werd ich wütend.

http://www.bussgeldkatalog.biz/news/2190.html

das heißt jetzt für mich,wenn ich jemand einen pflasterstein auf den kopf haue= schwere körperverletzung.
wenn ich ihn werfe= einfache körperverletzung?

Re: justiz

Verfasst: 11.03.2014, 20:56
von Achim
ne,ne atoj, das währe ja die direkte Folge vom Steinwurf.
Schubse ihn lieber auf die Bahnschienen, für die blauen Flecken vom schubsen bist du verantwortlich.
Wenn ein Zug kommt, sein Pech !