Re: Marving 2 in 1 soll eingetragen werden...
Verfasst: 29.05.2009, 15:42
Hallo Manfred,
Du hast recht, der einzig entscheidende Wert ist der der Fahrgeräusch-Messung. Jedoch kann die Polizei den vor Ort nicht ermitteln. Selbst gegen die Messung im Stand kann man in 99% der Fälle Einspruch einlegen, da ein geeignetes Gelände und völlige Ruhe als Voraussetzung gelten und so nicht einzuhalten sind. Jede Mauer, jeder Strauch verfälscht das Bild. Selbst wenn nur der Herr Oberwachtel hinter dem Bike steht, bildet er eine Reflektions-Fläche, die das Prüfbild verfälscht.
Die Beschlagnahme von Fahrzeugen in Süddeutschland sind im übrigen gerade als rechtswidrig verurteilt worden. Hierdurch entstandene Kosten kann der Biker einklagen. Sollte man auch wissen und ggf. dem Herrn Polizisten gegenüber mal fallen lassen. Wirkt schon ungemeint, wenn man sich Namen, Dienstgrad und Dienstnummer schriftlich geben lässt; bei Frage warum einfach mal fallen lassen: "Na - damit mein Anwalt in der Klageschrift auch die richtigen Personen benennen kann..."; kaum einer der Jungs kennt sich wirklich aus und denen geht im Zweifel mindestens genauso "die Düse" wie unsereinem bei einer Kontrolle. Siehe unser nettes Erlebnis mit dem Zivil-Polizisten, der selbst die Aufhebung des 70er Schildes übersehen hatte...
Alles in allem kommt es aber bei sowas auch immer drauf an, wie man mit so einer Tüte fährt. Wenn ich unentwegt das Teil im 6.000 U/min-Bereich blase, komme ich sicher irgendwann in eine entsprechende Kontrolle. Meine Möffs sind auch nicht leise, ich bin jedoch in nunmehr 17 Jahren und etwa alles in allem 80.000Km auf meinen Motorrädern nicht ein mal wegen Lärm angehalten worden. Und auf meiner Jota war die ersten 2 Jahre ein Megaphon (3 in gar nichts) dran mit einem 64mm Auslass. Eingetragen...
Davon aber ab: einen Freibrief gibt es nicht und Manfreds Warnung ist absolut ernst zu nehmen. Mal davon abgesehen klingeln mir schon bei den original Rohren der 750SF die Ohren nach mehr als 20Km Fahrt ohne Ohrstöpsel. Muss man das anderen zumuten?
Du hast recht, der einzig entscheidende Wert ist der der Fahrgeräusch-Messung. Jedoch kann die Polizei den vor Ort nicht ermitteln. Selbst gegen die Messung im Stand kann man in 99% der Fälle Einspruch einlegen, da ein geeignetes Gelände und völlige Ruhe als Voraussetzung gelten und so nicht einzuhalten sind. Jede Mauer, jeder Strauch verfälscht das Bild. Selbst wenn nur der Herr Oberwachtel hinter dem Bike steht, bildet er eine Reflektions-Fläche, die das Prüfbild verfälscht.
Die Beschlagnahme von Fahrzeugen in Süddeutschland sind im übrigen gerade als rechtswidrig verurteilt worden. Hierdurch entstandene Kosten kann der Biker einklagen. Sollte man auch wissen und ggf. dem Herrn Polizisten gegenüber mal fallen lassen. Wirkt schon ungemeint, wenn man sich Namen, Dienstgrad und Dienstnummer schriftlich geben lässt; bei Frage warum einfach mal fallen lassen: "Na - damit mein Anwalt in der Klageschrift auch die richtigen Personen benennen kann..."; kaum einer der Jungs kennt sich wirklich aus und denen geht im Zweifel mindestens genauso "die Düse" wie unsereinem bei einer Kontrolle. Siehe unser nettes Erlebnis mit dem Zivil-Polizisten, der selbst die Aufhebung des 70er Schildes übersehen hatte...
Alles in allem kommt es aber bei sowas auch immer drauf an, wie man mit so einer Tüte fährt. Wenn ich unentwegt das Teil im 6.000 U/min-Bereich blase, komme ich sicher irgendwann in eine entsprechende Kontrolle. Meine Möffs sind auch nicht leise, ich bin jedoch in nunmehr 17 Jahren und etwa alles in allem 80.000Km auf meinen Motorrädern nicht ein mal wegen Lärm angehalten worden. Und auf meiner Jota war die ersten 2 Jahre ein Megaphon (3 in gar nichts) dran mit einem 64mm Auslass. Eingetragen...
Davon aber ab: einen Freibrief gibt es nicht und Manfreds Warnung ist absolut ernst zu nehmen. Mal davon abgesehen klingeln mir schon bei den original Rohren der 750SF die Ohren nach mehr als 20Km Fahrt ohne Ohrstöpsel. Muss man das anderen zumuten?