teilweises Motorradverbot Österreich - Das schaut nicht gut aus......

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Moderator: Jürgen W.

Andre G
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Re: teilweises Motorradverbot Österreich - Das schaut nicht gut aus......

Beitrag von Andre G »

ok, meine RGs hat U1 92, Standgeräusch in dB(A), sonst nix
Die 1000er SFC U1 90 P und U3 86 P
Und die andere 1000 SFC hat Standgeräusch 90 9 und Fahrgeräusch 86 E- wis heißt das denn?
Und mit welchem Motorrad darf ich wo fahren?
Andre
Andre G
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Re: teilweises Motorradverbot Österreich - Das schaut nicht gut aus......

Beitrag von Andre G »

Falsch vertan beide SFC haben 90 P und 86 E surprised
egade
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Re: teilweises Motorradverbot Österreich - Das schaut nicht gut aus......

Beitrag von egade »

Hallo Andre,

sieht doch gut aus bei Dir. Du darfst also mit deinen Lavendels die die vom Verbot betroffenen Tiroler Strecken befahren.

Jürgen, bei Dir wird's leider nix. Also daheim bleiben oder woanders hin. Nachfolgend nochmal etwas ausführlicher.

Grundsätzlich wird das Standgeräusch als „A-bewerteter Schallpegel“ gemessen, was somit den Wert in der Einheit db(A) begründet. Diese Messmethode wird seit ca. 1966 bei Fahrzeugabnahmen eingesetzt. Vorher wurde in DIN-Phon gemessen, somit sind bei Fahrzeugen mit einer Erstzulassung vor 12.9.1966 die Werte mit dem Kürzel „D“ vermerkt. Diese sind nicht vergleichbar mit db(A) Werten, und somit bei einer Kontrolle nicht anwendbar. Ab 1966 wurde die Fernfeldmessung eingeführt, welche mittels Umrechnung auf einen Nahfeldmessung gerechnet wurden. Dies hatte das Kürzel „N“ zur Folge. Um eine Kontrolle auch heute noch zu ermöglichen, muss ein Wert von 21db aufgeschlagen werden, um einen vergleichbaren Wert für db(A) zu bekommen. (Beispiel Standgeräusch 75db (N) wären 96db(A), somit vom Fahrverbot betroffen). Die Angabe von db(P) ist direkter Hinweis, dass das Fahrzeug schon mit der (damals - 1980) modernen Nahfeldmessung gemessen wurde, und dieser Wert kann ein zu eins bei einer Kontrolle umgesetzt werden. Das P wurde dann im Laufe der Zeit weggelassen, da die Nahfeldmessung gemäß EU-Richtlinie 97/24/EG komplett normiert wurde.

Zusammengefasst kann gesagt werden, dass für Fahrzeuge, welche einen Wert von über 74db (N) haben, das Fahrverbot gilt.

Das Fahrgeräusch lassen wir jetzt mal außen vor, da dies nicht die Grundlage für die Fahrverbote darstellt. Hier bezieht sich das E übrigens auf eine nach EU Richtlinie angewendete Mess Norm.

Schuld sind zum einen die Hersteller welche mit unglaublichem Ingenieur Ehrgeiz Klappensysteme entwickelt haben, die zwar eine Zulassung ermöglichen aber letztlich saulaut im Fahrbetrieb sind. Als nächstes kommen dann die Fachzeitschriften, welche nach wie vor Zubehörauspuffe ausgiebig testen, um dann festzustellen, dass die Leistung nachlässt, dafür aber ein geiler Sound entschädigt. Ja und zuletzt, aber am wichtigsten, die Motorradfahrer selbst, die Lautstärke immer noch mit tollem Sound begründen und leider dabei nicht sehr sozialverträglich handeln.

Wenn man sich mal die Liste der Maschinen anschaut, welche von den österreichischen Regeln betroffen sind, dann kann man schon leicht mit dem Kopf nicken.

Ich denke wir paar Hanseln, mit unseren alten Kisten, sind nicht das Problem, fallen aber leider auch in die allgemeine Bewertung.

Übrigens, dass sich ja keiner auf meine Angaben hier beruft, wenn er mal kontrolliert wird. Ich bin kein Fahrzeugtechniker, oder Sachverständiger oder sonst ein Alleswisser. Ich hab mich nur schlau gemacht.
Grüße aus Oberbayern
Helmut
Andre G
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Re: teilweises Motorradverbot Österreich - Das schaut nicht gut aus......

Beitrag von Andre G »

Super, danke thumbup
Thomas aus LAU
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Re: teilweises Motorradverbot Österreich - Das schaut nicht gut aus......

Beitrag von Thomas aus LAU »

egade hat geschrieben: 09.06.2020, 18:36 Eingetragenes Standgeräusch, steht unter U1, bis 95 dB (A) ohne weiteren Buchstaben = kein Problem
Eingetragenes Standgeräusch bis 95 dB (A) mit einem P dahinter = auch kein Problem
Eingetragenes Standgeräusch von irgendwas dB (A) mit einem N dahinter, bedeutet zu diesem Wert noch 25 hinzuaddieren, was in den allermeisten Fällen zu einem höheren Wert als den 95 dB führen wird.
Ich soll ja nur ne Kopie nach Österreich mitnehmen.

Wenn dann der Kopierer unsauber kopiert und aus einem unleserlichen N ein A oder P macht, muss man das halt so hinnehmen.
Eine ungewollte Kopienfälschung ist meines Wissens nicht strafbar.

By the way - ich hätte noch ne Photoshop-Lizenz zu vermarkten.

Gru0 von Thomas aus LAU
egade
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Re: teilweises Motorradverbot Österreich - Das schaut nicht gut aus......

Beitrag von egade »

Hm. ob das die richtige Vorgehensweise ist um weiteren Fahrverboten vorzubeugen?

Mach mal ein A rein, dann bist Du auch noch wegen Urkundenfälschung dran.

Muß halt jeder selber wissen, wie er sich verhalten will um unserem geliebten Hobby noch lange fröhnen zu können.
Grüße aus Oberbayern
Helmut
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Jürgen W.
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Re: teilweises Motorradverbot Österreich - Das schaut nicht gut aus......

Beitrag von Jürgen W. »

Ist ja doch alles in Ordnung bei mir...
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Grüße
Jürgen W.
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Scheng
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Re: teilweises Motorradverbot Österreich - Das schaut nicht gut aus......

Beitrag von Scheng »

Danke für die Infos! Bin allerdings schon einigermaßen entsetzt, dass ich mit beiden Krädern in Ösiland nicht mehr unbefangen fahren darf.
Die 3c hat U.1 = 78N und U.3 = 84N - da wäre sie also raus, wenn 21 dBA hinzugerechnet werden. Und die Aprilia ist auch raus.

@Thomas: Würde ich bei einer Kopie durchaus auch so machen - der Dorfpolizist kann das vor Ort nicht prüfen. Bei einer Zulassungsbescheinigung aber nicht möglich ...

Ärgerlich finde ich, dass Österreich damit gegen EU Recht verstößt und wir die Quittung für diejenigen bezahlen müssen, die sich nicht benehmen können. Das wird die Langstreckentourenplanung nicht leichter machen, aber auch da waren ja bisher schon Streckensperrungen usw. zu berücksichtigen.

Gruß
Jo
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Laverdalothar
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Re: teilweises Motorradverbot Österreich - Das schaut nicht gut aus......

Beitrag von Laverdalothar »

Die Planung ist doch ganz einfach: Österreich meiden oder Brenner fahren, um möglichst schnell nach Italien zu kommen... zumindest, solange es keine Ausnahmen für historische Fahrzeuge gibt.

Mir geht die Wegelagerei der Ösis schon lange auf den Sack. Und dann uns verklagen wegen Maut... thumbdown
LG

Lothar

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Re: teilweises Motorradverbot Österreich - Das schaut nicht gut aus......

Beitrag von Pilot »

Ja wenn man nach Österreich will oder nach Bella Italia kann man diese Strecken umgehen.
Hier im nachfolgendem Auszug steht was uns blüht wenn sich der Bundesrat darauf einigt!
Da hilft mir der Weg über den Brenner nicht.

Gruß
Pilot



Am 15.05.2020 kam der Bundesrat in der Sitzung 989 zusammen. In dieser Sitzung wurde unter anderem im Tagespunkt 10 der Beschluss erörtert, der als Forderung an die Bundesregierung gerichtet ist. www.bundesrat.de/DE/plenum/bundesrat-ko ... 766#top-10 www.bundesrat.de/SharedDocs/TO/989/to-n ... =10#top-10 Dieses ist ein Antrag des Landes Nordrhein-Westfalens, Unterzeichner Armin Laschet.

Zum einen will die Länderkammer sich nach einem Beschluss dafür einsetzen, die zulässige Lautstärke bei Neufahrzeugen auf maximal 80dB/A in allen Betriebszuständen zu begrenzen. Das entspräche einem vorbeifahrenden LKW oder einem topmodernen Rasenmäher.

In einem weiteren Vorschlag des Ministeriums für Verkehr des Landes Baden-Württemberg sollen die Länder der Polizei bei gravierenden "Lärmüberschreitungen" die Möglichkeit geben, eine sofortige Sicherstellung vornehmen zu dürfen. Außerdem soll das sogenannte Auspufftuning härter bestraft werden. In diesem Zusammenhang wollen die Länder es ermöglichen, begrenzte Fahrverbote an Sonn- und Feiertagen auszusprechen. vm.baden-wuerttemberg.de/fileadmin/redaktion/m-mvi/intern/Dateien/PDF/PM_Anhang/200213_Forderungskatalog_Initiative_Motorradl%C3%A4rm_01.pdf
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Laverdalothar
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Re: teilweises Motorradverbot Österreich - Das schaut nicht gut aus......

Beitrag von Laverdalothar »

Hier geht es um 2 Dinge: 1. Neufahrzeuge - für uns nicht relevant, für uns gilt Bestandsschutz.

2. Sonntagsfahrverbot. Ich denke, dass lässt sich unter Zuhilfename zunächst des Landesgerichtshofs (falls das ein NRW spezifisches Gesetz werden soll) kippen, da das Straßenrecht ein Bundesrecht ist und Einzelregelungen der Länder nicht erlaubt sind:

3 III. Landesrecht über den Straßenverkehr ist unzulässig (vgl. Artikel 72 Abs. 1 in Verbindung mit Artikel 74 Nr. 22 des Grundgesetzes). Für örtliche Verkehrsregeln bleibt nur im Rahmen der StVO Raum. (https://www.stvo.de/strassenverkehrsord ... rundregeln)

Ergo müsste es eine Änderung der StVO bedingen, um den Vorstoß von Laschet für NRW durchzusetzen, und damit würde es zum Bundesgesetz. Dem steht aber Artikel 3 der Verfassung entgegen:

(1) Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich.

https://www.bundestag.de/parlament/aufg ... _01-245122

Wenn Ich als Motorradfahrer diese Straße nicht befahren darf (und sei es nur zu bestimmten Zeiten) verstößt das gegen Artikel 3, Absatz 1 der Verfassung und könnte als Verstoß hiergegen ausgelegt werden. Einschränkbarkeit dieses Artikels wird man aber im

Artikel 2
(1) Jeder hat das Recht auf die freie Entfaltung seiner Persönlichkeit, soweit er nicht die Rechte anderer verletzt und nicht gegen die verfassungsmäßige Ordnung oder das Sittengesetz verstößt.

finden. Wird im Zweifelsfall die Juristen lange Zeit beschäftigen...
LG

Lothar

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lavgert
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Re: teilweises Motorradverbot Österreich - Das schaut nicht gut aus......

Beitrag von lavgert »

Scheng hat geschrieben: 10.06.2020, 11:39 Danke für die Infos! Bin allerdings schon einigermaßen entsetzt, dass ich mit beiden Krädern in Ösiland nicht mehr unbefangen fahren darf.
GrußJo
Hallo Jo, Blödsinn, du darfst mit deinen beiden Kisten natürlich in Österreich fahren, nur auf 5 oder 6 Strecken in Tirol darfst du nicht mehr fahren.
Mehr Sorgen würde ich mir wegen dem Sonntagsfahrverbot in Deutschland machen. Wenn das kommt, dann Gute Nacht!
Ciao, Gert
Thomas aus LAU
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Re: teilweises Motorradverbot Österreich - Das schaut nicht gut aus......

Beitrag von Thomas aus LAU »

lavgert hat geschrieben: 11.06.2020, 22:59 .... nur auf 5 oder 6 Strecken in Tirol darfst du nicht mehr fahren.
Mehr Sorgen würde ich mir wegen dem Sonntagsfahrverbot in Deutschland machen. Wenn das kommt, dann Gute Nacht!
Ciao, Gert
"Wehret den Anfängen!" sage ich da nur - in beiden Fällen.
Hat sich so etwas etabliert, finden sich schnell Nachahmer.

Thomas aus LAU
Adventure-Peter
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Re: teilweises Motorradverbot Österreich - Das schaut nicht gut aus......

Beitrag von Adventure-Peter »

Mensch Lothar,

fahr doch einfach über die Schweiz nach Italien,
deine Kommetare hier haben ja schon Russ ( Italo Forum) Niveau.
klopf_
Andre G
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Re: teilweises Motorradverbot Österreich - Das schaut nicht gut aus......

Beitrag von Andre G »

Der Russ Vergleich ist nicht fair, Russ ist einfach nur arrogant und ein Miesmacher, aber ich lese den Blödsinn schon lange nicht mehr.
Liebe Grüße
Andre
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