nachdem der Link zu den Infos der RWTH Aachen nicht mehr funktioniert und es immer wieder Unklarheiten über diesen Punkt gibt, hier einmal aus erster Hand (TÜV Rheinland) die entsprechenden Infos:
Geräuschmessung national in DIN-Phon
- §49 StVZO bis 1966 : Standgeräusch: Wert + "D", Fahrgeräusch: Wert + "D"
- Messung: Standgeräusch: 3/4 Nenndrehzahl in 7 m Entfernung, 0°; Fahrgeräusch: 2 Gang, Grenzwert 90 Phon
=>Gilt fast für keine heute noch aktiv betriebene Laverda mehr, außer für die Laverdinos...
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Geräuschmessung national, ab hier in dB(A)
- §49 StVZO ab 1966 bis 1983 : Standgeräusch: Wert + "N", Fahrgeräusch: Wert + "N"
- Messung: Standgeräusch: 3/4 Nenndrehzahl in 7 m Entfernung, 0°; Fahrgeräusch: 3 Gang, Grenzwert 84 dB(A)
=> Gilt für alle Breganze 750er, alle 3C, 3C /1 und 3CL sowie für alle 120 Jotas!
Geräuschmessung EG
- 78/1015/EWG ab 1981: Standgeräusch: Wert + "P", Fahrgeräusch: Wert + "E"
- Messung: Standgeräusch: 1/2 Nenndrehzahl in 0,5 m Entfernung, 45° => Nahfeldmessung; Fahrgeräusch: 2 Gang, Grenzwert 86 dB(A)
=>dies kann auch bei manchen 180° Jotas oder 120° Jotas eingetragen sein. Falls ja, verweist auf den Entwicklungs-Stand und versucht eine Umtragung in "N" zu bekommen!! Kostet allerdings u.U. Kohle. Mancher Prüfer macht hier dann die offiziell notwendige Fahrgeräuschprüfung (Messstrecke...), manch einer akzeptiert einen vergleichbaren Brief... Also erst fragen, zur Not andere Prüfstelle anfahren...
- 87/56/EWG ab 1987: Standgeräusch: Wert + "P", Fahrgeräusch: Wert
- Messung: Standgeräusch: 1/2 Nenndrehzahl in 0,5 m Entfernung, 45° => Nahfeldmessung; Fahrgeräusch: 2 + 3 Gang, Grenzwert 86 dB(A)
=>Gilt eigentlich nur für die 100SFC und ein paar späte RGS. Hier kann man sich aber u.U. auch darauf berufen, dass Entwicklungsstand vor 1983 war und manch ein Prüfer schaut da etwas großzügiger drüber weg...
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- 89/235/EWG ab 1990: Standgeräusch: Wert + "P", Fahrgeräusch: Wert
- Messung: wie 87/56/EWG, Fahrgeräusch-Grenzwert 82 dB(A)
=>logisch - nur für die 650 und 668er Zanes...
- 89/235/EWG ab 1996: Standgeräusch: Wert + "P", Fahrgeräusch: Wert
- Messung: wie 87/56/EWG, Fahrgeräusch-Grenzwert 80 dB(A)
=>späte 668 und frühe 750er
- 97/24/EG, Kap.9 ab 1999: : Standgeräusch: Wert, Fahrgeräusch: Wert
- Messung: wie 87/56/EWG, Fahrgeräusch-Grenzwert 80 dB(A)
=>für die letzten 750S und Formulas
Konkret heißt das: für eine EINTRAGUNG im Brief gelten o.a. Werte, und zwar OHNE Toleranz!!!
Für eine NACHPRÜFUNG (also Polizei bei einer Kontrolle oder TÜV bei einer solchen...!!) sieht das wiederum anders aus, hier gelten für Fahrzeuge bis Baujahr 1983:
Zur Nachprüfung (StVZO, § 49, Rili Nr. 8):
allgemeine Toleranz: +5 dB(A)
Nahfeld-Toleranz: +21 dB(A) => von 7m auf 0,5 m/45°
Dies gilt aber nur bei der Nachprüfung im Verkehr befindlicher FZ. (zur Überprüfung von Verschleißverhalten oder Manipulation). Die große Toleranz von 21 dB(A) deckt hierbei nur den Unterschied zwischen den beiden Messverfahren ab. Die 5 dB(A) gelten grundsätzlich als Toleranz bei Nachprüfungen (bei beiden Messverfahren!!!!).
siehe:
![Bild](http://www.upload.laverda-register.de/pic09161.jpg)
Konkret also: Eine Nachprüfung vor Ort kann die Polizei nur mit einem Hand-Schallpegel-Messgerät machen, und zwar in der sogenannten Nahfeld-Messung (0,5m Abstand, 45° über Auslass Endtopf bei entsprechender Drehzahl) und nur für das Standgeräusch!. Hierbei muss sie 5dB Toleranz einkalkulieren bzw. bei Motorrädern, die noch mit 7 Metern gemessen wurden ("N" oder "D" hinter dem Wert) sogar plus 5 plus 21, also auf den eingetragenen Wert 26dB aufschlagen!!
Wer "P" oder sogar "E" hinter den Werten hat, kann hier leider nur mit 5dB Toleranz rechnen, da die Werte bereits im Nahfeld ermittelt wurden und somit keine Kompensation für verändertes Messverfahren einzuhalten ist.
Eine Nachprüfung in einer Messstrecke wird im Allgemeinen nicht gemacht und ist auch nicht vorgesehen, da die Vorschriften hierfür nahezu unerfüllbar sind: Es muss eine Strecke vorhanden sein, die a) im Umfeld mindestens 50 Meter um die Messtrecke herum keine Gebäude hat, b) einen speziellen Messtrecken-Belag hat, c) die Messtrecke muss entsprechend eingemessen werden, d) es darf keine andere Geräuschquelle im Umfeld sein bzw. wenn, dann muss diese mit berücksichtigt werden usw. usw.
Es müssen hierbei übrigens auch 5dB berücksichtigt werden, da die 5dB (akustisch übrigens MEHR als eine Verdoppelung!!!) als generelle Toleranz für Nachmessungen gelten. Auspuff-Anlagen werden halt mit der Zeit lauter (Dämm-Material verliert seine dämmenden Eigenschaften), was der Gesetzgeber Gott sei Dank berücksichtigt, um keinen unnötig durch Verschleiß in die Illegalität zu bringen. Tolleranz bei Manipulation ist allerdings nicht vorhanden und bedeutet das sofortige erlöschen der Betriebserlaubnis und damit illegales betreiben im Straßenverkehr!!!
In der Praxis wird hier also nur nach dem Nachmess-Verfahren (also im Stand) als Nahfeld-Messung gemessen, wobei der Umgebungslärm mindesten 10dB vom Endergebnis entfernt sein muss, sonst ist die Messung ungültig.
Wenn euch also ein Polizist anhält, gaaaanz entspannt sein...
![Wink ;-)](./images/smilies/icon_wink.gif)
Bei meiner Jota sieht das wie folgt aus: 99N =>99+21+5=125dB
115dB ist ein startender Düsenjet...
![Mr. Green :mrgreen:](./images/smilies/icon_mrgreen.gif)
Druckt es euch aus, einschweißen und unter die Sitzbank legen...
![Wink ;-)](./images/smilies/icon_wink.gif)
Diese Werte etc. gelten übrigens NUR FÜR DEUTSCHLAND!!! Es kann sein, dass im Ausland andere Werte gelten und Ihr trotzdem Probleme bekommt. Hab ich aber noch nicht erlebt bis jetzt und dürfte im Zuge der EU-Homologation auch u.U. anfechtbar sein...