Bremsankerplatten Lav-Trommel 1. Serie 750SF

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Moderator: Jürgen W.

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Meicel
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Re: Bremsankerplatten Lav-Trommel 1. Serie 750SF

Beitrag von Meicel »

So, alles raus und verglichen mit der anderen Bremse, nix gesehen bis auf dickere Beläge (weil neu), also alles auseinander und wieder zusammen, Hebelstellung unverändert. :-?

Hab dann vorsorglich noch die verbauten Radlager 6204 gegen 6303 getauscht und siehe da, nun funktioniert das alles. Frag mich ernsthaft welcher Hornochse dort SFC-Radlager eingesetzt hat... wand_
Lagen zum Glück noch 2 neue 6303 in der Werkbank. Da schraubt man seit 22 Jahren an den Dingern und dann so etwas...

Trotzdem DANKE für die Tipps, hab das gleich alles mit gecheckt. Kann ja nicht schaden. Bin dann gefühlt noch 32x ums Moped rum, hab aber nix weiter gefunden - nun warte ich auf den §21-Termin beim TÜV wut_ u.a. wegen Grimeca DD, Stummellenker, Fußrasten, Tank etc...

Gruß aus Kiel,
Meicel
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rainer
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Re: Bremsankerplatten Lav-Trommel 1. Serie 750SF

Beitrag von rainer »

Hallo Meicel,

na, GLÜCKWUNSCH
und viel Erolg beim TÜV.

GTÜ und KÜS können übrigens auch Vollgutachten und Eintragungen machen....

Gruß
Rainer
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Laverdalothar
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Re: Bremsankerplatten Lav-Trommel 1. Serie 750SF

Beitrag von Laverdalothar »

Nur im Osten. In den alten Bundesländern können Sonderabnahmen nur vom TÜV durchgeführt werden. DEKRA/KÜS usw. dürfen in den "alten Bundesländern" nur eintragen, wenn eine ABE vorliegt.

Aber wieso eintragen - ist doch alles original... :mrgreen:
LG

Lothar

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Meicel
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Re: Bremsankerplatten Lav-Trommel 1. Serie 750SF

Beitrag von Meicel »

Na ja, dem unbedarften Sheriff könnte man das noch glaubhaft verkaufen, zumal die vordere Bremse ja mal Werks-Zubehör war...ABER ich hab keinen Brief mehr und von daher muss ich eh zur Abnahme gem. §21 - dann sind die Eintragungen gleich mit drin - und ich zwischen 300 und 500 Euronen ärmer :cry: je nach Prüfungsumfang mit Fahrversuch und/oder Geräuschmessung. Ich werde es erleben am 27.11.2017 um 08:00 bei "meinem" TÜV!
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Laverdalothar
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Re: Bremsankerplatten Lav-Trommel 1. Serie 750SF

Beitrag von Laverdalothar »

Mmmhh - beim letzten mal hat mich das lokal beim TÜV nur die normale TÜV-Gebühr gekostet. Vorher musste ich mir beim Straßenverkehrsamt einen Auftrag zur Erstellung eines Gutachtens zur Vorbereitung neuer Zulassungspapiere (oder so ähnlich) ausstellen lassen. Mit dem Auftrag bin ich zum TÜV, hab ihm einen Muster-Brief mit den Eintragungen vorgelegt, die ich gerne hätte. Das Motorrad haben die ganz normal geprüft, die Werte eingetragen und mir den Wisch zurück gegeben. Damit bin ich zum Straßenverkehrsamt zurück und die haben das ins System eingetragen. Danach musste ich Gebühren Zahlen, ein Schild herstellen lassen und damit dann Plaketten und Papiere abholen. Ich würde da gar keine großen Faxen machen... Tank wird ein Problem. Rest würde ich mir wie gesagt entsprechende Briefkopien mitnehmen und Prospekte und dem das so einfach wie möglich machen. Hat bisher gut geklappt...
LG

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Re: Bremsankerplatten Lav-Trommel 1. Serie 750SF

Beitrag von Andre G »

Hi Meicel,
6204 / 6303- da war aber reichlich Spiel an der Achse- oder?
Gruß
Andre
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Meicel
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Re: Bremsankerplatten Lav-Trommel 1. Serie 750SF

Beitrag von Meicel »

Na ja, die 3mm biggrin
aber im Ernst, mit den Lagern im Kettenradträger, der Bremsankerplatte und der Distanzbuchse zur Schwinge und deren Achsaufnahme ist mir das echt nicht aufgefallen, war wohl ausreichend Führung...jetzt kann ich das auch kaum glauben, aber an falsche Radlager hab ich tatsächlich zuletzt gedacht. Glück im Unglück...damit auf der Strasse hätte böse enden können...
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Re: Bremsankerplatten Lav-Trommel 1. Serie 750SF

Beitrag von Andre G »

Na,ja, gut, dass Du es gemerkt hast.
Hat die SFC denn dickere Achsen?
Wie dem auch ist, klappt Deine Bremse denn jetzt?
Gruß
Andre
rainer
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Re: Bremsankerplatten Lav-Trommel 1. Serie 750SF

Beitrag von rainer »

Laverdalothar hat geschrieben:Nur im Osten. In den alten Bundesländern können Sonderabnahmen nur vom TÜV durchgeführt werden. DEKRA/KÜS usw. dürfen in den "alten Bundesländern" nur eintragen, wenn eine ABE vorliegt.

Aber wieso eintragen - ist doch alles original... :mrgreen:
Hallo Lothar,

ich weiß jetzt nicht, woher Du Dein Wissen dazu hast,
aber, "den Osten" gibt es seit gut 25 Jahren nicht mehr
und Einzelabnahmen haben nichts mit einer Himmelsrichtung zu tun
sondern mit fachlicher Qualifikation von Prüfingenieuren.
[url][https://www.kues.de/leistungen/gelegent ... lt.aspxurl]. > Einzelabnahme

Und das Bundesland spielt keine Rolle.
Heutzutage dürfen auch "im Osten" die Prüfingenieure
zu amtlich anerkannten Sachverständigen ( aas) werden.

Gruß Rainer
aus der Stadt, wo bis vor 27 Jahren in jeder Himmelsrichtung "Osten" war. expl
Zuletzt geändert von rainer am 11.11.2017, 04:08, insgesamt 1-mal geändert.
rainer
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Re: Bremsankerplatten Lav-Trommel 1. Serie 750SF

Beitrag von rainer »

Andre G hat geschrieben:Na,ja, gut, dass Du es gemerkt hast.
Hat die SFC denn dickere Achsen?
Wie dem auch ist, klappt Deine Bremse denn jetzt?
Gruß
Andre
Ja, 14mm SF,. 17mm die mit dem C

Rainer
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Laverdalothar
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Re: Bremsankerplatten Lav-Trommel 1. Serie 750SF

Beitrag von Laverdalothar »

Hallo Rainer,

das stimmt so nicht ganz. lies Dir bitte mal §1 - 11 durch: https://www.gesetze-im-internet.de/kfsa ... 60971.html

Ein aaS muss nach §2, Absatz 1 Punkt 6 einer Technischen Prüfstelle (TP) angehören und dort mindestens 6 Monate ausgebildet worden sein, im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis sein etc. etc.! Es gibt - das regelt §10.1 - nur 1 Technische Prüfstelle (TP) pro Bundesland. Das ist in den alten Bundesländern der TÜV, in den neuen die DEKRA.

Daraus folgert, dass das was auf der KÜS Seite im 2. Abschnitt (wo es um §21 geht...) zwar richtig ist, sie aber verschweigen, dass sie das nicht machen dürfen... (siehe auch, dass sie im ersten Absatz dediziert auf KÜS hinweisen, im 2. das aber nicht tun...), da sie keine TP sein können Lt. 10.1 und somit auch keinen aaS haben können (gemäß §2.2.6).

Falls sie es doch tun, verstoßen sie gegen geltendes Recht und Du fährst ohne Betriebserlaubnis durch die Gegend; das gilt natürlich nur für den Fall, dass Eintragungen notwendig sind, die die Zulassung als aaS und damit die Abnahme in einer TP => DEKRA bei euch - voraussetzen... Was das ist, regelt §1 des o.a. Gesetzes. Grob: Jede Veränderung, die zum erlöschen der Betriebserlaubnis führen würde und nicht über eine ABE, eine typgeprüfte BE oder eine EG-ABE (E-Nummer auf dem Teil) abgesichert ist, muss über einen aaS in einer TP durch eine Einzelfall-Prüfung abgesichert werden.

Frag doch mal bei Deinem KÜS nach, ob sie die Zulassung als TP nach o.a. Gesetz haben und somit einen aaS beschäftigen dürfen... Wenn sie das bestätigen, verweise mal auf o.a. Gesetz, dann sind sie da wohl nicht wirklich im Thema...

Nur so als kleines "Schmankerl"...: Selbst beim TÜV verfügt nicht jede Prüfstelle über einen aaS. Ich musste damals für die Prüfung zur Zentrale des TÜV in Köln fahren und mir dort ein Gutachten ausstellen lassen, als ich die Suzuki-Räder mit den Zane-Laverda Bremsen eintragen lassen wollte.

Alu-Tanks, die nicht eine Hersteller-Bescheinigung haben, müssten eigentlich (!!) einer Druckprüfung unterzogen werden, um deren Dichtigkeit und die Qualität der Schweißnähte zu bescheinigen. Selbst bei GFK-Teilen verlangen die inzwischen ein Festigkeits-Gutachten (zumindest bei Verkleidungen). Das wird noch lustig mit meinem Sichtkarbon-Teilen, wenn die nach Boba's Genesung dann hoffentlich mal kommen...

Fazit: glaub mir, ich hab in den letzten 30 Jahren so viel Erfahrungen mit TÜV etc. gemacht, da bleibt für bestimmte Dinge kein Spielraum. Grob: für alles, was sicherheitsrelevant sein könnte (!!) und kein Papierkram vorliegt, brauchst Du bei euch die DEKRA. Bremsen, Tank etc. sind sicherheitsrelevant. Früher dürften diese nicht-TP's sogar nur Anbaubescheinigungen ausstellen in denen sie bestätigten, dass Du z.B. eine Stahlflex-Leitung Sach- und Fachgerecht verlegt hattest. Da die früher ohne ABE sondern nur mit einer BE kamen, musste das dann immer noch vom TÜV bei uns eingetragen werden. Inzwischen dürfen KÜS und GTÜ bzw. alle non-TP's Eintragungen machen, sofern Gutachten vorliegen. Selber ohne ABE/BE/E-Nummer dürfen sie nichts eintragen. Grob kann man sagen: was Du durch Mitführen einer Bescheinigung auch ohne Eintragung fahren dürftest, dürfen sie so eintragen, dass Du die Bescheinigung nicht mitführen brauchst. Mehr soweit ich weiß nicht.

Wiederzulassung nach etlichen Jahren (das was man früher als "Vollabnahme" bezeichnet hat) ohne zusätzliche Veränderungen dürfen sie mittlerweile in einigen Fällen machen (sofern noch ein gültiger Brief vorliegt). Müssen neue Papiere erstellt werden, fällt das wieder unter §1 => aaS => TP => TÜV oder bei DEKRA.

Bei den Bremsen könntest Du in sofern Glück haben, dass Du nachweisen kannst, dass sie an einem anderen Modell von Laverda verbaut waren und sich Rahmen etc. nicht viel geändert hat. Wenn sie sich auf die Argumentation einlassen, könntest du Glück haben. Beim Alu-Tank gibt es da eigentlich wenig Spielraum... Weiß nicht, was Du sonst verändert hast, aber je mehr Belege Du beibringen kannst, um so besser. Sonst müssten sie Dich eigentlich zur DEKRA schicken...

LG

Lothar
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Re: Bremsankerplatten Lav-Trommel 1. Serie 750SF

Beitrag von Meicel »

rainer hat geschrieben:
Andre G hat geschrieben:Na,ja, gut, dass Du es gemerkt hast.
Hat die SFC denn dickere Achsen?
Wie dem auch ist, klappt Deine Bremse denn jetzt?
Gruß
Andre
Ja, 14mm SF,. 17mm die mit dem C

Rainer
naja, eher 17mm bei SF und 20mm bei SFC - oder??? biggrin
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Re: Bremsankerplatten Lav-Trommel 1. Serie 750SF

Beitrag von Meicel »

Laverdalothar hat geschrieben: Bei den Bremsen könntest Du in sofern Glück haben, dass Du nachweisen kannst, dass sie an einem anderen Modell von Laverda verbaut waren und sich Rahmen etc. nicht viel geändert hat. Wenn sie sich auf die Argumentation einlassen, könntest du Glück haben. Beim Alu-Tank gibt es da eigentlich wenig Spielraum... Weiß nicht, was Du sonst verändert hast, aber je mehr Belege Du beibringen kannst, um so besser.
Lothar
Also - bei der Bremse hat "mein" Prüfer schon gesagt "kenne ich, is ok" und zur Sitzbank "brauch ich nix"
Alutank hat ´n Herstellergutachten UND eine aktuelle Druckprüfung, Tarozzi mit Gutachten, Koni mit Gutachten, Telefix Stummel mit Gutachten, Lenkerendenblinker von HELLA mit Gutachten, der Rest hat E-Zeichen oder so...
Sehe dem eigentlich ganz gelassen entgegen - nur der Fahrversuch und ggf. die Schalldämpfer sind kleine Stolpersteine - aber eigentlich auch nicht. Mit dem Gutachten gibt es dann auch neue Papiere und Stempel auf dem KI-SF 3 - KI-SF 1 war schon vergeben - an meine orange SF biggrin
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Re: Bremsankerplatten Lav-Trommel 1. Serie 750SF

Beitrag von Meicel »

Andre G hat geschrieben:Wie dem auch ist, klappt Deine Bremse denn jetzt?
Gruß
Andre
Jo, Bremse haut hin!!!
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Laverdalothar
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Re: Bremsankerplatten Lav-Trommel 1. Serie 750SF

Beitrag von Laverdalothar »

Wenn das alles ABE etc. hat, ist es keine Einzelabnahme nach 19(3) und 21, also keine Neuausstellung der BE sondern nur normale Eintragungen. Das kann - bei Vorlage der Notwendigen Papiere - jeder zugelassener Prüfer (aaP, nicht aaS).
LG

Lothar

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