Mal wieder ne SFC-Replica

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Moderator: FRRRanky

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h.c.maurer
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Mal wieder ne SFC-Replica

Beitrag von h.c.maurer »

Diese Replica habe ich gerade gefunden.
Der Preis ist ja mal wirklich "Exclusiv" für ne ziemlich mittelmäßig umgebaute Replica.
Die Detaillösung mit dem linken Seitendeckel und der Bremspumpenhalterung gefällt mir besonders gut - sehr pragmatisch!
Gruß H.-C.

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Der Unterschied zwischen Theorie und Praxis ist, daß es in der Theorie keinen Unterschied gibt
rainer
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Re: Mal wieder ne SFC-Replica

Beitrag von rainer »

Naja, wie sowas ein H-Kennzeichen bekommt....

Bj. 72 mit Scheibenbremsen vorne, dazu gelocht,
2 in 1 Renntüte ( mit TÜV ? )
Verleidung passt auch nicht zum Baujahr,
ebensowenig wie der HBZ
und die Grundplatten der Fußrastenanlage sind irgendwie auch nicht so richtig....

Also quasi alles orgiginalgetreu
das Wunder aus Breganze.

Gruß aus Berlin
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lavgert
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Re: Mal wieder ne SFC-Replica

Beitrag von lavgert »

Hallo Rainer,
originalgetreue 750 SFC Replicas sind noch seltener als echte 750 SFCs!!!
rainer
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Re: Mal wieder ne SFC-Replica

Beitrag von rainer »

Moin Gert,

naja,
aber, wenn ich etwas kopiere, dann doch auch "richtig"
und kein Sammelsorium von Teilen..

Und das H-Kennzeichen ist für mich schon fragwürdig, weil eben H nur als original,
in Deutschland.
Und mit der 2in1 gibt es sicher keinen TÜV und damit ebenfalls kein H-Kennzeichen.

Gruß aus Berlin,

Rainer
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h.c.maurer
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Re: Mal wieder ne SFC-Replica

Beitrag von h.c.maurer »

Meine Replica ist vom TÜV anstandslos durchgewunken worden für die rote 07er Nummer
Der TÜVler hat sich originale SFC-Fotos zeigen lassen und das als zeitgenössisch korrekten Umbau abgesegnet.
Die von euch die das Motorrad kennen, wissen, daß ich mir da auch extreme Mühe gegeben habe möglichst viele Details korrekt nachzubauen.
Letzten Endes haben die Recherchen glaube ich genauso viel Zeit in Anspruch genommen wie der eigentliche Aufbau.
Und ein paar Sachen lassen sich so gut wie nicht kopieren, wie zum Beispiel die Kühlrippenanzahlen, wenn man keine alten Originalteile irgendwo auftreibt.
Klar, könnte man nachgießen lassen, aber irgendwann hört es auch mal auf, da sucht man sich besser wirklich ein Original.
Gruß H.-C.

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Laverdalothar
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Re: Mal wieder ne SFC-Replica

Beitrag von Laverdalothar »

rainer hat geschrieben:Moin Gert,

naja,
aber, wenn ich etwas kopiere, dann doch auch "richtig"
und kein Sammelsorium von Teilen..

Und das H-Kennzeichen ist für mich schon fragwürdig, weil eben H nur als original,
in Deutschland.
Und mit der 2in1 gibt es sicher keinen TÜV und damit ebenfalls kein H-Kennzeichen.

Gruß aus Berlin,

Rainer
Rainer, das ist so nicht ganz richtig. Bei H ist alles erlaubt, was es a) so vom Hersteller als Zubehör oder von einem anderen Modell zur gleichen zeit gab und b) was ggf. von anderen Herstellern oder als Technologie innerhalb von 10 Jahren nach Erstzulassung so gab. damit bekämst Du ggf. auch Mikuni Flachschieber auf einer SF3 z.B. zugelassen...

Bezüglich der 2-1 hängt es ausschließlich von den Lärmwerten ab. Hier kommt wieder die Frage, was ist im Brief bereits eingetragen. Wenn es altersgerecht z.B. 84N wäre, kann er bis 110dB im Nahfeld produzieren und kommt immer noch durch...

Bekannter von mir hat einen 924er Porsche heftigst umgebaut, allerdings ausschließlich mit Teilen oder Techniken, die es 1978 - 1988 (also bis 10 Jahre nach EZ des 924) schon gab. Ist komplett und hoch offiziell H-abgenommen. An dem Teil ist nahezu nix mehr original. Braucht es auch nicht, es heißt ja nicht "O"-Kennzeichen für Original sondern "H"-Kennzeichen für Historisch korrekt.

Unzulässig wären z.b. Umbauten auf sehr viel später verwendete Teile. Da kann sogar ein falsches Autoradio schon die H-Zulassung kippen. Oder - wie in einem anderen Forum diskutiert - die Umrüstung auf LED-Scheinwerfer - trotz E-Zulassung für ein H-Kennzeichen nicht zulässig.

Lies gerne auch mal hier nach: http://www.tuev-sued.de/uploads/images/ ... dtimer.pdf

Aus dem Text:

"1. Allgemeine Voraussetzungen für eine positive Begutachtung gem. § 23 StVZO:

- Nur Fahrzeuge, die vor mindestens 30 Jahren erstmals in den Verkehr gekommen sind, weitestgehend
dem Originalzustand entsprechen, in einem guten Erhaltungszustand sind und zur Pflege des
kraftfahrzeugtechnischen Kulturgutes dienen, können als Oldtimer eingestuft werden und die
Schlüsselnummer „0098“ erhalten (§ 2 Nr. 22 FZV). Fahrzeuge, die vor mindestens 30 Jahren erstmals
in Verkehr gekommen sind, aber die bezüglich der Erstzulassung diese Bedingung nicht
erfüllen, unterliegen der Nachweispflicht des Verfügungsberechtigten. Gegebenenfalls ist eine
Ausnahmegenehmigung erforderlich.

- Die Orginalität muss in allen Hauptbaugruppen gegeben sein. Im Zweifelsfall sind erforderliche
Nachweise vom Verfügungsberechtigten beizubringen. Die sachverständige Beurteilung einer
Abweichung im Einzelfall ist vom aaSoP oder Pl jeweils mit der „Technischen Leitung“ der
Überwachungsinstitution abzustimmen.

- Änderungen, die nachweislich innerhalb der ersten 10 Jahre nach Erstzulassung oder gegebenenfalls
Herstellungsdatum erfolgt sind oder hätten erfolgen können, sowie Änderungen innerhalb der
Fahrzeugbaureihe, sind zulässig. Nicht zeitgenössische Änderungen, die nachweislich vor mindestens
30 Jahren durgeführt wurden, sind auch zulässig.

- Das vorgestellte Fahrzeug muss in einem erhaltungswürdigen Zustand sein. Voraussetzung dafür ist
die nachgewiesene Vorschriftsmäßigkeit und ein Zustand gemäß Ziffer 2."
LG

Lothar

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rainer
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Re: Mal wieder ne SFC-Replica

Beitrag von rainer »

Na gut, ich gebe mich geschlagen.

Ist alles historisch und seinen Preis "wert".

Gruß
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Laverdalothar
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Re: Mal wieder ne SFC-Replica

Beitrag von Laverdalothar »

schlag mich doch gar nicht mit Dir, wollte nur ein paar Infos liefern... :oops:

;-)

Ob es das "wert" ist, entscheidet der Käufer letztlich. Mir wäre auch eine originale 750 SFC keine 30.000€ wert. Aber das ist ja persönliche Präferenz, das sieht ja jeder anders.
LG

Lothar

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