Hallo Rainer,
das stimmt so nicht ganz. lies Dir bitte mal §1 - 11 durch:
https://www.gesetze-im-internet.de/kfsa ... 60971.html
Ein aaS muss nach §2, Absatz 1 Punkt 6 einer Technischen Prüfstelle (TP) angehören und dort mindestens 6 Monate ausgebildet worden sein, im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis sein etc. etc.! Es gibt - das regelt §10.1 - nur 1 Technische Prüfstelle (TP) pro Bundesland. Das ist in den alten Bundesländern der TÜV, in den neuen die DEKRA.
Daraus folgert, dass das was auf der KÜS Seite im 2. Abschnitt (wo es um §21 geht...) zwar richtig ist, sie aber verschweigen, dass sie das nicht machen dürfen... (siehe auch, dass sie im ersten Absatz dediziert auf KÜS hinweisen, im 2. das aber nicht tun...), da sie keine TP sein können Lt. 10.1 und somit auch keinen aaS haben können (gemäß §2.2.6).
Falls sie es doch tun, verstoßen sie gegen geltendes Recht und Du fährst ohne Betriebserlaubnis durch die Gegend; das gilt natürlich nur für den Fall, dass Eintragungen notwendig sind, die die Zulassung als aaS und damit die Abnahme in einer TP => DEKRA bei euch - voraussetzen... Was das ist, regelt §1 des o.a. Gesetzes. Grob: Jede Veränderung, die zum erlöschen der Betriebserlaubnis führen würde und nicht über eine ABE, eine typgeprüfte BE oder eine EG-ABE (E-Nummer auf dem Teil) abgesichert ist, muss über einen aaS in einer TP durch eine Einzelfall-Prüfung abgesichert werden.
Frag doch mal bei Deinem KÜS nach, ob sie die Zulassung als TP nach o.a. Gesetz haben und somit einen aaS beschäftigen dürfen... Wenn sie das bestätigen, verweise mal auf o.a. Gesetz, dann sind sie da wohl nicht wirklich im Thema...
Nur so als kleines "Schmankerl"...: Selbst beim TÜV verfügt nicht jede Prüfstelle über einen aaS. Ich musste damals für die Prüfung zur Zentrale des TÜV in Köln fahren und mir dort ein Gutachten ausstellen lassen, als ich die Suzuki-Räder mit den Zane-Laverda Bremsen eintragen lassen wollte.
Alu-Tanks, die nicht eine Hersteller-Bescheinigung haben, müssten eigentlich (!!) einer Druckprüfung unterzogen werden, um deren Dichtigkeit und die Qualität der Schweißnähte zu bescheinigen. Selbst bei GFK-Teilen verlangen die inzwischen ein Festigkeits-Gutachten (zumindest bei Verkleidungen). Das wird noch lustig mit meinem Sichtkarbon-Teilen, wenn die nach Boba's Genesung dann hoffentlich mal kommen...
Fazit: glaub mir, ich hab in den letzten 30 Jahren so viel Erfahrungen mit TÜV etc. gemacht, da bleibt für bestimmte Dinge kein Spielraum. Grob: für alles, was sicherheitsrelevant sein könnte (!!) und kein Papierkram vorliegt, brauchst Du bei euch die DEKRA. Bremsen, Tank etc. sind sicherheitsrelevant. Früher dürften diese nicht-TP's sogar nur Anbaubescheinigungen ausstellen in denen sie bestätigten, dass Du z.B. eine Stahlflex-Leitung Sach- und Fachgerecht verlegt hattest. Da die früher ohne ABE sondern nur mit einer BE kamen, musste das dann immer noch vom TÜV bei uns eingetragen werden. Inzwischen dürfen KÜS und GTÜ bzw. alle non-TP's Eintragungen machen, sofern Gutachten vorliegen. Selber ohne ABE/BE/E-Nummer dürfen sie nichts eintragen. Grob kann man sagen: was Du durch Mitführen einer Bescheinigung auch ohne Eintragung fahren dürftest, dürfen sie so eintragen, dass Du die Bescheinigung nicht mitführen brauchst. Mehr soweit ich weiß nicht.
Wiederzulassung nach etlichen Jahren (das was man früher als "Vollabnahme" bezeichnet hat) ohne zusätzliche Veränderungen dürfen sie mittlerweile in einigen Fällen machen (sofern noch ein gültiger Brief vorliegt). Müssen neue Papiere erstellt werden, fällt das wieder unter §1 => aaS => TP => TÜV oder bei DEKRA.
Bei den Bremsen könntest Du in sofern Glück haben, dass Du nachweisen kannst, dass sie an einem anderen Modell von Laverda verbaut waren und sich Rahmen etc. nicht viel geändert hat. Wenn sie sich auf die Argumentation einlassen, könntest du Glück haben. Beim Alu-Tank gibt es da eigentlich wenig Spielraum... Weiß nicht, was Du sonst verändert hast, aber je mehr Belege Du beibringen kannst, um so besser. Sonst müssten sie Dich eigentlich zur DEKRA schicken...
LG
Lothar