Geräusche und Messverfahren

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Moderator: Jürgen W.

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Laverdalothar
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Geräusche und Messverfahren

Beitrag von Laverdalothar »

Moin,

nachdem der Link zu den Infos der RWTH Aachen nicht mehr funktioniert und es immer wieder Unklarheiten über diesen Punkt gibt, hier einmal aus erster Hand (TÜV Rheinland) die entsprechenden Infos:

Geräuschmessung national in DIN-Phon
- §49 StVZO bis 1966 : Standgeräusch: Wert + "D", Fahrgeräusch: Wert + "D"
- Messung: Standgeräusch: 3/4 Nenndrehzahl in 7 m Entfernung, 0°; Fahrgeräusch: 2 Gang, Grenzwert 90 Phon

=>Gilt fast für keine heute noch aktiv betriebene Laverda mehr, außer für die Laverdinos... ;-)


Geräuschmessung national, ab hier in dB(A)
- §49 StVZO ab 1966 bis 1983 : Standgeräusch: Wert + "N", Fahrgeräusch: Wert + "N"
- Messung: Standgeräusch: 3/4 Nenndrehzahl in 7 m Entfernung, 0°; Fahrgeräusch: 3 Gang, Grenzwert 84 dB(A)

=> Gilt für alle Breganze 750er, alle 3C, 3C /1 und 3CL sowie für alle 120 Jotas!


Geräuschmessung EG
- 78/1015/EWG ab 1981: Standgeräusch: Wert + "P", Fahrgeräusch: Wert + "E"
- Messung: Standgeräusch: 1/2 Nenndrehzahl in 0,5 m Entfernung, 45° => Nahfeldmessung; Fahrgeräusch: 2 Gang, Grenzwert 86 dB(A)

=>dies kann auch bei manchen 180° Jotas oder 120° Jotas eingetragen sein. Falls ja, verweist auf den Entwicklungs-Stand und versucht eine Umtragung in "N" zu bekommen!! Kostet allerdings u.U. Kohle. Mancher Prüfer macht hier dann die offiziell notwendige Fahrgeräuschprüfung (Messstrecke...), manch einer akzeptiert einen vergleichbaren Brief... Also erst fragen, zur Not andere Prüfstelle anfahren...


- 87/56/EWG ab 1987: Standgeräusch: Wert + "P", Fahrgeräusch: Wert
- Messung: Standgeräusch: 1/2 Nenndrehzahl in 0,5 m Entfernung, 45° => Nahfeldmessung; Fahrgeräusch: 2 + 3 Gang, Grenzwert 86 dB(A)

=>Gilt eigentlich nur für die 100SFC und ein paar späte RGS. Hier kann man sich aber u.U. auch darauf berufen, dass Entwicklungsstand vor 1983 war und manch ein Prüfer schaut da etwas großzügiger drüber weg... ;-)


- 89/235/EWG ab 1990: Standgeräusch: Wert + "P", Fahrgeräusch: Wert
- Messung: wie 87/56/EWG, Fahrgeräusch-Grenzwert 82 dB(A)

=>logisch - nur für die 650 und 668er Zanes...

- 89/235/EWG ab 1996: Standgeräusch: Wert + "P", Fahrgeräusch: Wert
- Messung: wie 87/56/EWG, Fahrgeräusch-Grenzwert 80 dB(A)

=>späte 668 und frühe 750er

- 97/24/EG, Kap.9 ab 1999: : Standgeräusch: Wert, Fahrgeräusch: Wert
- Messung: wie 87/56/EWG, Fahrgeräusch-Grenzwert 80 dB(A)

=>für die letzten 750S und Formulas


Konkret heißt das: für eine EINTRAGUNG im Brief gelten o.a. Werte, und zwar OHNE Toleranz!!!

Für eine NACHPRÜFUNG (also Polizei bei einer Kontrolle oder TÜV bei einer solchen...!!) sieht das wiederum anders aus, hier gelten für Fahrzeuge bis Baujahr 1983:

Zur Nachprüfung (StVZO, § 49, Rili Nr. 8):
allgemeine Toleranz: +5 dB(A)
Nahfeld-Toleranz: +21 dB(A) => von 7m auf 0,5 m/45°

Dies gilt aber nur bei der Nachprüfung im Verkehr befindlicher FZ. (zur Überprüfung von Verschleißverhalten oder Manipulation). Die große Toleranz von 21 dB(A) deckt hierbei nur den Unterschied zwischen den beiden Messverfahren ab. Die 5 dB(A) gelten grundsätzlich als Toleranz bei Nachprüfungen (bei beiden Messverfahren!!!!).

siehe:

Bild

Konkret also: Eine Nachprüfung vor Ort kann die Polizei nur mit einem Hand-Schallpegel-Messgerät machen, und zwar in der sogenannten Nahfeld-Messung (0,5m Abstand, 45° über Auslass Endtopf bei entsprechender Drehzahl) und nur für das Standgeräusch!. Hierbei muss sie 5dB Toleranz einkalkulieren bzw. bei Motorrädern, die noch mit 7 Metern gemessen wurden ("N" oder "D" hinter dem Wert) sogar plus 5 plus 21, also auf den eingetragenen Wert 26dB aufschlagen!!

Wer "P" oder sogar "E" hinter den Werten hat, kann hier leider nur mit 5dB Toleranz rechnen, da die Werte bereits im Nahfeld ermittelt wurden und somit keine Kompensation für verändertes Messverfahren einzuhalten ist.

Eine Nachprüfung in einer Messstrecke wird im Allgemeinen nicht gemacht und ist auch nicht vorgesehen, da die Vorschriften hierfür nahezu unerfüllbar sind: Es muss eine Strecke vorhanden sein, die a) im Umfeld mindestens 50 Meter um die Messtrecke herum keine Gebäude hat, b) einen speziellen Messtrecken-Belag hat, c) die Messtrecke muss entsprechend eingemessen werden, d) es darf keine andere Geräuschquelle im Umfeld sein bzw. wenn, dann muss diese mit berücksichtigt werden usw. usw.

Es müssen hierbei übrigens auch 5dB berücksichtigt werden, da die 5dB (akustisch übrigens MEHR als eine Verdoppelung!!!) als generelle Toleranz für Nachmessungen gelten. Auspuff-Anlagen werden halt mit der Zeit lauter (Dämm-Material verliert seine dämmenden Eigenschaften), was der Gesetzgeber Gott sei Dank berücksichtigt, um keinen unnötig durch Verschleiß in die Illegalität zu bringen. Tolleranz bei Manipulation ist allerdings nicht vorhanden und bedeutet das sofortige erlöschen der Betriebserlaubnis und damit illegales betreiben im Straßenverkehr!!!

In der Praxis wird hier also nur nach dem Nachmess-Verfahren (also im Stand) als Nahfeld-Messung gemessen, wobei der Umgebungslärm mindesten 10dB vom Endergebnis entfernt sein muss, sonst ist die Messung ungültig.

Wenn euch also ein Polizist anhält, gaaaanz entspannt sein... ;-)

Bei meiner Jota sieht das wie folgt aus: 99N =>99+21+5=125dB

115dB ist ein startender Düsenjet...


:mrgreen:

Druckt es euch aus, einschweißen und unter die Sitzbank legen... ;-)

Diese Werte etc. gelten übrigens NUR FÜR DEUTSCHLAND!!! Es kann sein, dass im Ausland andere Werte gelten und Ihr trotzdem Probleme bekommt. Hab ich aber noch nicht erlebt bis jetzt und dürfte im Zuge der EU-Homologation auch u.U. anfechtbar sein...
LG

Lothar

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Peter Ostermeier
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99N - das hast dein TÜVler einen guten Tag gehabt!

Beitrag von Peter Ostermeier »

Liebe gemeinde, Hi Lothar!

...ich dachte immer 84N sei das höchste der Gefühle.
Die 25 db dazugerechnet wären das immerhin 109db.

Ich denke mal da hat dein TÜVler entweder noch einen Sitzen gehabt oder war dir ganz bsonders gut gesonnen. Meine Köwe's und die V7 haben 84N eingetragen - darüber geht nix (normalerweise).

Deine 99N sind echt der Hammer!

PS: Ich war am Wochenende mit meiner roten Berta (750 S) und meinem Spezl Reinhard, dem ich meine Köwe verkauft habe, in Italy.
Alles top - wir haben dann die Fahrzeiuge gewechselt.

Der Schlag der 900 SS - Köwe mit offenen Contis (84N) ist schon immer wieder ein Wahnsinn....Meine Berta jedoch war in der Kurfe schneller...hähähä.... :D

Ich schick ein Bild nach.

lg Peter :mrgreen:
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Peter Ostermeier
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...es ist zum Haareraufen...

Beitrag von Peter Ostermeier »

Bild

lg Peter :mrgreen:
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Laverdalothar
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Re: 99N - das hast dein TÜVler einen guten Tag gehabt!

Beitrag von Laverdalothar »

Halt mal, Peter, hier muss man ein wenig unterscheiden: 84N ist das FAHRGERÄUSCH, 99N das STANDGERÄUSCH! Da die Polizei nur das STANDgeräusch messen kann und sich das Messverfahren halt unterscheidet (0,5 meter anstelle von 7 Metern) müssen neben der normalen Toleranz für Nachmessungen (5dB) noch die 21dB für die Kompensation des geänderten Messverfahrens dran gehängt werden. Also:

STANDgeräusch 99N + Messtoleranz für Nachmessungen 5dB + 21dB für
Veränderung des Messverfahrens.

Das hat mit den 84N nix zu tun!

ABER: sollte man diese auch überprüfen wollen, müssten 89N zugrunde gelegt werden, da auch hier zumindeste 5dB Toleranz anzusetzen sind.

In solchen Fällen: Bei der Witt-Zündung die schlappste Kurve einstellen, Gaszug lockern und Synchronisation verstellen, dann kommt der Prüfer über Leerlaufdrehzahl im 3. Gang bei 50 auch nicht hinaus...

;-)
LG

Lothar

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Sigi
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Re: 99N - das hast dein TÜVler einen guten Tag gehabt!

Beitrag von Sigi »

da die 5dB (akustisch übrigens MEHR als eine Verdoppelung!!!)
Klugscheissermodus an: exakt sind 6 dB eine Verdoppelung der Lautstärke
Klugscheissermodus aus!

hast du klasse Zusammengestellt,

Gruß
Sigi
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Sigi
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Re: 99N - das hast dein TÜVler einen guten Tag gehabt!

Beitrag von Sigi »

Hi,

muss mich leider korrigieren!
weder 5 noch 6 dB ist richtig, da Frequenzabhängig.

Ist aber eigendlich egal
Sigi
1000jota
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Re: 99N - das hast dein TÜVler einen guten Tag gehabt!

Beitrag von 1000jota »

leuts,
das mit den eingetragenen geräuschwerten ist im wahrsten sinne schall und rauch.
also freut euch nicht zu sehr über 100N standgeräusch in den papieren.
nice to have aber keine garantie für irgendetwas.

bei einer unerfahrenen mehlmütze kann das vielleicht helfen aber wenn einem sachkundigen das mopped deutlich zu laut erscheint, der auspuff manipuliert oder ohne nummer usw., wird es meist wenig nutzen.
wenn er es wirklich wissen will, wird er eine fahrgeräuschmessung von einem sachverständigen machen lassen weil NUR das fahrgeräusch ist gesetzlich vorgeschrieben. deshalb gibts auch diese standgeräusch-eintragungen.
standgeräusch ist tatsächlich nur ein anhaltspunkt für den schnittlauch mit dem handmessgerät. was er daraus folgert, ist ihm überlassen.

aus diesem grund gibts auch keine anderen 'eintragungen' beim fahrgeräusch. das ist 100% baujahrabhängig und erlaubt ausser toleranzwert keinen spielraum.

die gute nachricht: ich und viele freunde und bekannte mit alteisen sind schon hier und da angehalten worden. auch von motorrad... ähh polizisten. zu einer standgeräuschmessung oder schlimmerem kam es trotz erheblicher geräuschkulisse nie.
die wissen, dass die alten dinger lauter sein dürfen und wenn sie halt noch etwas lauter sind, ist es denen meistens relativ wurscht. es sollte natürlich kein offenes megaphon sein! 8)
bei modernen mopped sieht das etwas anders aus.
oder habt ihr andere erfahrungen gemacht? wer wurde mit seinem alteisen schon mal amtlich 'vermessen'?

gruss
heiko
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Laverdalothar
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Re: 99N - das hast dein TÜVler einen guten Tag gehabt!

Beitrag von Laverdalothar »

Hallo Heiko,

so hab ich es ja geschrieben: Grundsätzlich gilt

-bei JEDER NACHMESSUNG: Eingetragener Wert plus 5dB Toleranz (also auch bei einer Fahrgeräuschmessung; hier bei Eintragung 84N dann 89dB; deshalb auch der Hinweis mit Zündkurve, Vergaser-Verstellung usw. ;-) )

-Bei der Kontrolle vor Ort ist nichts anderes möglich, als eine Nahfeldmessung (0,5m hinter Auspuff, in 45° nach oben über dem Auspuff-Auslass). Hierbei kommen Toleranz a) 5dB generelle Toleranz plus b) bei Eintragung eines Standgeräusches mit dem Zusatz "D" oder "N" noch eine Korrektur-Toleranz für das veränderte Messverfahren (0,5m anstelle von ursprünglich 7m), also 21dB hinzu, was eben eine Toleranz BEIM STANDGERÄUSCH von 26dB ergibt gegenüber dem eingetragenen Wert.

Grundsätzlich sind ALLE möglicherweise Lärm-beeinflussenden Maßnahmen am Fahrzeug abnahmepflichtig, und zwar mit einer Standgeräuschmessung und einer Fahrgeräuschmessung (Messstrecke). Hierbei sind die a) die Fahrgeräuschgrenzwerte (siehe ursprüngliches Posting) einzuhalten und b) der Standgeräuschwert zu ermitteln und einzutragen. Überschreitet das Bike die 84N bei der Fahrgeräuschmessung, darf der Prüfer das Bike nicht abnehmen!! ABER: Wenn bei einer NACHMESSUNG eines im Betrieb befindlichen Fahrzeuges der gleiche Aufbau gemacht wird, darf der gemessene Wert einer Fahrgeräuschprüfung bei 89dB liegen. Aber eben nur bei der NACHMESSUNG!!!

Klar ist auch, dass offensichtliche Manipulationen auch den Champignon berechtigen, den Schalldämpfer im Zuge eines Beweissicherungsverfahrens zur Abwehr einer möglichen Verdunkelung (Rück-Manipulation...) einzuziehen bzw. - in minder erkennbaren Fällen - zur Absicherung seiner Einschätzung das Krad zu einer Überprüfung zu beordern.

Im Regelfall gebe ich Dir aber recht: ich habe meine Jota mit nem 3-1 Megaphone ne Zeit lang betrieben und habe selbst in Köln, wo man eine Truppe speziell für diesen Zweck (war gegen Harley-Fahrer in den 90er gerichtet) ausgebildtet hatte, nie ein Problem bekommen. Insgesamt bin ich noch NIE angehalten worden wegen Lärm sondern wenn dann nur wegen Geschwindigkeits-Überschreitung...

Für die 1000er: Das gute an den RICHTIGEN Jota-Rohren ist, dass der Helmholz-Effekt im unteren bis mittleren Drehzahlbereich funktioniert und im oberen Bereich erst die richtige Rakete zündet. Dadurch bewegt man sich mit kurzem Hochschalten zumeist in einem vom Polizisten noch als tolerierbar eingestuften Bereich und wird fast nie kontrolliert (wobei die Unkenntnis oder Toleranz der meisten Herren in grün hier extrem hilfreich ist...).

In sofern kann also ein jeder, dessen FAHRGERÄUSCH höher als 89dB ist trotzdem mit einer Strafe rechnen!!! Werte und Toleranzen sind kein Freifahrtschein. Jedoch ist die Wahrscheinlichkeit, eine entsprechende Messung machen lassen zu müssen, extrem gering, wenn keine Manipulation vorliegt. Und diese muss der Herr mal nachweisen, womit er sich schwer tut bei einer vollständig verchromten Anlage...

;-)
LG

Lothar

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Re: 99N - das hast dein TÜVler einen guten Tag gehabt!

Beitrag von 1000jota »

hallo lothar,
ich wollte nur nochmal eindeutig darauf hinweisen, dass der gesetzlich relevante wert das fahrgeräusch ist. und das kann halt nicht durch eintragungen beeinflusst werden, sondern ist nur abhängig vom baujahr.

bezüglich jota-rohre: hast du eigentlich ne nummer drin? sonst jemand ne nummer drin? oder sind die immer ohne? meine sind ohne nummer. dafür ist die sammlernummer eingetragen 8)

gruss
heiko
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Laverdalothar
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Re: 99N - das hast dein TÜVler einen guten Tag gehabt!

Beitrag von Laverdalothar »

Hallo Heiko,

ist ja kein Problem, genau dadrum geht es hier: eindeutige Infos zusammen zu stellen, damit in gewissem Rahmen "Rechtssicherheit" hergestellt wird.

Du hast völlig recht, der Entscheidende Wert ist der Fahrgeräusch-Wert. Auch logisch, da es ja um den Lärm geht, den ein Fahrzeug in typischen Situation maximal erzeugt. Wer hält schon im Stand eine Maschine auf 2/3 Nenndrehzahl und dann in 0,5 Meter Entfernung mit 45° nach oben sein Ohr an den Auspuff... ;-)

Das dient halt nur dem Polizisten vor Ort als einzig mögliche "Sofort-Prüf-Maßnahme", was wiederum eigentlich durch die Toleranzen "Ad-Absurdum" geführt wird. Bestes Beispiel: meine Maschine dürfte demnach 125dB produzieren und wäre immer noch legal, was natürlich völliger Blödsinn ist... Bei den in Augsburg (Register-Treffen 2006) gemessenen 110dB war die Maschine so bestückt wie heute, würde aber NIE durch die Fahrgeräusch-Prüfung kommen...

Fakt ist aber auch, dass in 90% aller Fällen nur das Standgeräusch - wenn überhaupt - ermittelt wird. Ich glaube, hier hast Du recht wenn Du sagst, dass die Herren in Grün-Beige da sämtliche Hühneraugen auch noch zudrücken und da eh keinen Bock haben, den Willi zu machen. Anders sicher, wenn jemand frech wird und der Herr POM sich auskennt...

aber selbst dann wird in der Mess-Strecke mit 89dB zu messen sein. Da defakto auch keine wirklich geeigneten Messstrecken in Deutschland bestehen (unsere Prüfstelle in BGL liegt an einer Hauptverkehrsstraße und man kommt am Gebäude nur mit einem PKW vorbei - von geeignetem Belag mal völlig abgesehen...) dürfte alles andere als eine Standgeräusch-Messung absolut nicht drin sein... ;-)

Wollen wir hoffen, dass wir nie in die Situation kommen... ;-)

Zum Thema Nummer in den Jota-Rohren: die KÖNNEN keine Nummer haben, da sie nie von Laverda hergestellt wurden und auch nie für eine Laverda homologiert wurden!!! Die Dinger sind von Slater in England entworfen worden (im Grunde das Design der Lafranconi, blos ohne Falz, ohne Innenleben und mit einer anderen Abschluss-Platte mit einem Helmholz-Röhrchen) als "Performance-Exhaust". Ob sie je für den Straßeneinsatz in England homologiert wurden - keine Ahnung, glaube ich aber auch nicht, da es zu wenige Maschinen gab... Auf jeden Fall sind sie nie für den Deutschen Markt homologiert worden sondern nur in Einzelabnahme von taubstummen Prüfern eingetragen worden.

Was manche Dämpfer hatten, war eine Gravur des Herstellers (Campell). Ansonsten wurde nur "Auspuff 3-in-2 mit 32mm Auslass-Öffnung" oder so eingetragen - that's it!

Oder hat jemand was anderes, was OFFIZIELL ist?? Einfach nur Nummer eines anderen Dämpfers einschlagen ist nicht, dass ist ein Verstoß gegen mindestens ein Gesetz wenn nicht mehr und kann sogar Haftstrafen nach sich ziehen!!!
LG

Lothar

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Jörg SF1
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Re: 99N - das hast dein TÜVler einen guten Tag gehabt!

Beitrag von Jörg SF1 »

wer wurde mit seinem alteisen schon mal amtlich 'vermessen'?

gruss
heiko[/quote]


Hallo,

also einmal bin ich wegen des Lärms äh..Musik angehalten wurden mit der 750er. War ein ganz ein junger Grünschnabel :lol: und er war der Meinung das das Krad doch erheblich zu Laut wäre. Ich sagte: Dann messen Sie doch! Die Jungs hatten aber nix zum messen dabei. Er meinte dann das er mein Motorrad beschlagnahmen würde und einem Gutachter vorführe. Ich sagte dann etwas angesäuert das er das ruhig machen könnte aber erst wenn ich seine kompletten Personalien habe damit mein Anwalt weiß wohin er die Rechnung schicken kann für event. enstandene Schäden.
Nach kurzer Rücksprache mit seinem Kollegen meinte er er wolle mir mal glauben das das so alles orginal ist :roll: (was es ja auch ist!!)

Er bemerkte aber noch das ich keine Hupen dran hatte (mal wieder verloren gell Lothar... :D ). Ich war erstaunt und erklärte ihm das die bis zum abbauen einwandfrei funktionierten und jetzt bei mir im zu Hause im Schrank liegen :shock: und ausserdem ....wer braucht bei so´nem Auspuff eine Hupe Herr Wachtelmeister???

PS: Der letzte Abschnitt war ein Scherz 8) . Die Story oben ist aber wirklich so passiert vor ca. 8 Jahren.Seitdem nie wieder Probleme von wegen Geräusch mit den Grünen gehabt.
M.do.G.
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Re: 99N - das hast dein TÜVler einen guten Tag gehabt!

Beitrag von 1000jota »

Jörg SF1 hat geschrieben: und ausserdem ....wer braucht bei so´nem Auspuff eine Hupe Herr Wachtelmeister???
Jörg, wieso Scherz? Das ist doch die einzige überzeugende und vollkommen logische Erklärung! :lol: :lol: :lol:
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Thorsten
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Re: 99N - das hast dein TÜVler einen guten Tag gehabt!

Beitrag von Thorsten »

Nun ja meine Wenigkeit wurde schon mal vermessen! mit der SFC 1000.

Der prüfende Polizist war der Meinung die SFC wäre zu laut weil er mich aus etwa 1 Km Entfernung auf nem halsben Berg an der Ampel hat starten hören. Hat dam mit nem Handschallpegelmesser 97 db gemessen und mir ne Mängelkarte ausgestellt, weil Auspuf kaputt. Hab Ihn noch davon abbringen wollen. War aber ein ganz Schlauer, hat hinten in die Töpfe geschaut und den Schlamasel gesehen. Somit wars vorbei mit der lustigen Tropeterei.

Das Flötenpaket hatte sich beidseitig aus den Prallblechen verabschiedet und schaukelte in den Tüten in der Gegend rum.

Nach RÜcksprache mit den TÜVern hab ich die Töpfe dann repariert mit dem Ergebnis, daß die korrekte Lautstärke plus Tolleranz (ca. 93 db) vom TÜV bei 3500upm gemessen wurde. Also keine 3/4 und auch kein 1/2 Nenndrehzahl. Der Wert muß laut TÜV eingetragener db-Wert + 3db bei Altanlagen und Nachmessung betragen.

Gruß Thorsten
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Laverdalothar
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Re: 99N - das hast dein TÜVler einen guten Tag gehabt!

Beitrag von Laverdalothar »

Beachte: Baujahr...!!

Die Angaben der Messwerte waren in erster Linie für Fahrzeuge mit Baujahr bis 1983. Deine SFC ist von 1985 oder 1986 soweit ich weiß... ;-)

Die Nenndrehzahl ist die, bei der die Leistung (max.) erzielt wird. Also 7.800 bei der SFC. Hälfte davon wären 3.900. Das man auf 3.500 runter gegangen ist liegt wahrscheinlich an der guten Laune des TÜVler - oder an der Tatsache, dass er weiß, dass die Veglia-DZM ca. 10% zu viel anzeigen... ;-)

Oder er hat anstelle von 7800U/min 7000 gelesen (oder lesen wollen...)

Hierzu Auszug aus meinem ersten Posting:

Geräuschmessung EG
- 78/1015/EWG ab 1981: Standgeräusch: Wert + "P", Fahrgeräusch: Wert + "E"
- Messung: Standgeräusch: 1/2 Nenndrehzahl in 0,5 m Entfernung, 45° => Nahfeldmessung; Fahrgeräusch: 2 Gang, Grenzwert 86 dB(A)


Erkennst Du da was? Er hat sich an diese Messmethode gehalten...

Allerdings wie gesagt: für das STANDGERÄUSCH gibt es keinen Grenzwert!! Hier wurde gemessen und eingetragen. ABER: es gab für die SFC einen HOMOLOGATIONSWERT, der halt überprüft werden kann (90P).

Da dieser in den Papieren drin steht, muss er - plus Toleranz - auch eingehalten werden. Und für Nachprüfungen gilt FÜNF dB, nicht 3. Das hab ich schriftlich von einem Sachverständigen für Motorrad-Prüfungen beim TÜV-Rheinland, spezialisiert auf den Bereich Homologation und Einzelabnahmen... Er hätte also bis 95dB akzeptieren müssen. Das erklärt auch, warum Du mit 97dB zu laut warst: 2dB über dem Toleranz-Wert...!!

;-)
LG

Lothar

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